Aus für das Neugeschäft der Steuerberater-Pensionskasse

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Die Bundesanstalt für Finanzversicherungsaufsicht (BaFin) hat der Deutschen Steuerberater-Versicherung das Neugeschäft untersagt. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung - Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG befindet sich schon schon seit geraumer Zeit in einer Schieflage.

Das Unternehmen kann seit 2017 seine Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllen. Im vorläufigen Jahresbericht 2018 wies die Kasse durch eine Verstärkung der Deckungsrückstellungen einen Fehlbetrag von 158 Millionen Euro aus. Im Juli 2019 reichte der Versicherer einen Finanzierungsplan bei der Aufsicht ein.

Konsequenzen für Versicherte

Laut BaFin ist der vorgelegte Plan zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung "unzureichend". Der Pensionskasse wurde untersagt, neue Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Versicherungsverträge zu erhöhen oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufzunehmen. Die Entscheidung wurde mit  Ablauf des 11. November 2019 bestandskräftig.

Über die "Deckung des Fehlbetrages durch die Herabsetzung der Leistungen an die Versicherten", soll die Vertreterversammlung des Versicherers am 11. Dezember 2019 entscheiden. Über einen Träger, der den Fehlbetrag durch eine Kapitalspritze ausgleichen könnte, verfügt die Deutsche Steuerberater-Versicherung nicht.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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