Automatischer Notruf wird Pflicht

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Vom 31. März 2018 an müssen neue Fahrzeugmodelle daher mit dem so genannten E-Call ausgerüstet sein. Wenn der Fahrer nach einem Unfall nicht selbst einen Notruf absetzen kann, übernimmt der automatische Notruf diese Aufgabe. Darauf weist die Arag hin.

E-Call (kurz für Emergency Call) ist ein automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Im Fahrzeug montierte Geräte sollen einen Verkehrsunfall automatisch an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden und durch die schnell eingeleiteten Rettungsmaßnahmen die Zahl der Verkehrstoten senken. 2.500 Menschenleben können jedes Jahr durch den Einsatz solcher Notruf-Systeme gerettet werden, so die EU-Kommission. Nach einer Abstimmung des EU-Parlaments wird der E-Call deshalb zur verpflichtenden Grundausstattung für alle neuen Automodelle ab Baujahr April 2018.

Wie E-Call funktioniert
Ein Pkw, das den E-Call an Bord hat, ruft nach einem Unfall selbstständig die Rettungskräfte. Dazu registrieren "Crashsensoren die Geschwindigkeit des Autos und schlagen Alarm, wenn es ruckartig zum Stehen kommt", erläutern die Experten von Bussgeld-Info. "Auch können sie die Druckverhältnisse im Fahrzeug messen und den Zustand der Karosserie beurteilen. Ein moderner Crashsensor ermittelt sogar, wie viele Personen sich im Kfz befinden. Mikrophon und Lautsprecher springen im Ernstfall an", heißt es weiter. Nun versucht die Rettungszentrale nach Eingang des Notrufs einen telefonischen Kontakt herzustellen. Meldet sich der Fahrer nicht, beginnt die Rettung. Per GPS wird die genaue Position des Unfallwagens automatisch übertragen. So kann eine schnelle Rettung gewährleistet werden. Bei E-Call ist auch eine manuelle Betätigung des Notrufes möglich.

Gesetz gilt nur für Neumodelle
Das Gesetz gilt zwar europaweit, aber nur für Neumodelle – nicht für Neuwagen! Die Zahlen der EU-Kommission sprechen allerdings für sich. Arag-Experten empfehlen daher den Inhabern von älteren Fahrzeugmodellen, diese nachzurüsten. Es gibt viele Systeme, mit denen man Gebrauchtwagen mit einem automatischen Notruf nachrüsten kann und auch jedes Auto kann notruffähig gemacht werden. Man benötigt für E-Call zwar eine OBD2-Schnittstelle; die ist in fast allen Fahrzeugen ab Baujahr 1996 vorhanden. Falls nicht, gibt es auch Notruf-Lösungen für den Zigarettenanzünder, die ebenso zuverlässig funktionieren.

E-Call und der Datenschutz
Die zugrunde liegende Elektronik bietet zwar zusätzliche Sicherheit,  ist aber auch anfällig für Missbrauch, so Bussgeld-Info. So könnten beispielsweise die Mikrophone des E-Call-Systems im Auto dazu genutzt werden, die Insassen abzuhören. Durch die GPS-Aufzeichnungen sei es außerdem relativ einfach möglich, ein exaktes Bewegungsprofil des Autos und damit seines Besitzers zu erstellen. Diesen Möglichkeiten solle laut der EU-Verordnung 2015/758 (von April 2015)  ein Riegel vorgeschoben werden. Darin heißt es, dass „Fahrzeuge im Normalbetrieb aufgrund des E-Call- Systems nicht verfolgbar sind und dass keine dauerhafte Verfolgung erfolgt und dass der vom System übermittelte Mindestdatensatz die Mindestinformationen enthält, die für die zweckmäßige Bearbeitung von Notrufen notwendig sind."

Mehr Informationen unter: Bussgeld-Info.de

Autor(en): Bernhard Rudolf

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