BdV schießt sich weiter auf Gothaer ReFlex ein

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Verbraucherfeindlich bleibe die Kalkulation der Riester-Rente ReFlex der Gothaer Lebensversicherung auch nach "kosmetischen" Veränderungen seitens des Versicherers, bemängelt der Bund der Versicherten (BdV) in einer Pressemitteilung von dieser Woche.

Der Riester-Rententarif "ErgänzungsVorsorge ReFlex" der Gothaer Lebensversicherung hatte den BdV dazu veranlasst, die Versicherung wegen intransparenter Versicherungsbedingungen zu verklagen. Der Verband war der Meinung, dass 41 Klauseln und Angaben auf Produktionsinformationsblättern rechnerisch falsch oder rechtswidrig sind. Davon darf die Gothaer künftig nach Auffassung des Landgerichts Köln 28 Punkte nicht mehr verwenden, wie der BdV mitteilte. Sie würden den Verbraucher täuschen und benachteiligen. Die Gothaer hatte behauptet, dass der BdV nur in einem Punkt gewonnen habe.

Korrekt oder nicht korrekt?

Diese Niederlage ist ein Rückschlag für den Versicherer, der hohe Erwartungen mit seiner fondsgebundenen Rentenversicherung verbunden hatte. Geworben hatte er damit, dass die ReFlex "die Sicherheit eines klassischen Produkts mit den Renditechancen eines Fondsprodukts" verbinden solle. Kein Wunder, dass er sich wehrt und in Berufung gehen will. Zwar werde man bei einer Komponente der Abschlusskosten nachbessern, sagte Leben-Vorstand Michael Kurtenbach bei der Bilanz-Pressekonferenz der Gothaer am 12. April. Man habe eine Abschlusskomponente erst nach fünf Jahren anrechnen dürfen statt ab dem ersten Monat. Aber sonst hält er die ReFlex für korrekt. Das Riester-Produkt sei beim Bundeszentralamt für Steuern vorschriftsmäßig eingereicht und zertifiziert worden.

Damit gibt sich der BdV allerdings nicht zufrieden. Er spricht von einer "kosmetischen Verbesserung". "Denn auch weiterhin möchte die Gothaer überzogene Abschlusskosten über die Zillmerung hinaus ansetzen", kritisiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Dem Gothaer-Vorstandschef Kurtenbach wirft er vor, dass seine Behauptung, alle Versicherer würden bis zum Anschlag zillmern, schlicht falsch sei. Es sei auch möglich ungezillmerte Tarife und Tarife ohne jegliche Abschluss- und Vertriebskosten - wie Nettotarife - zu kalkulieren.

Fragwürdige Beispielrechnung

Der BdV wirft der Gothaer im Grunde vor, deutlich zu hohe Abschlusskosten anzusetzen. In einer Beispielrechnung für einen Vertrag mit 40 Jahren Laufzeit und einer angenommenen Performance von sieben Prozent (!) kommen die Verbraucherschützer auf 160 Promille Abschlusskosten. Das Oberlandesgericht Köln erachtet es als unzulässig, neben der Zillmerung in Höhe von 25 Promille (nach der Deckungsrückstellungsverordnung, DeckRV) weitere Abschlusskosten zu berechnen (Az. 20 U 201/15). Das Urteil erging im Februar 2019.

Der Versicherer wehrte sich mit dem Hinweis darauf, dass die Rechnung des BdV bewusst nachteilig für den Versicherer ausfallen würde. Auch bei ReFlex würden nur 25 Promille für den Vertragsabschluss berechnet. Allerdings seien zusätzliche Abschlusskosten abhängig vom Erfolg der zugrunde liegenden Kapitalanlage. 

Kleinlein fordert harten Provisionsdeckel

Bereits zum vierten Mal hätten Gerichte erkannt, dass Abschlussprovisionen nicht ungedeckelt auf Verbraucher abgewälzt werden können, so BdV-Chef Kleinlein. Entsprechend weist er darauf hin, dass aufgrund des uneinsichtigen und nachhaltig verbraucherfeindlichen Verhaltens der Gothaer" offensichtlich eine stärkere Regulierung notwendig sei - etwa durch einen harten Provisionsdeckel.

Damit dürfte er den Nerv des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) treffen, der sich zeitgleich gegen den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme ausgesprochen hat. "Es ist sehr bedauerlich, dass der Gesetzgeber unsere Argumente gegen diesen gravierenden ordnungspolitischen Eingriff in unsere Provisionen nicht angemessen in seinem Referentenentwurf gewürdigt hat", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. "In zahllosen Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern haben wir oft genug betont, dass ein Provisionsdeckel weder geeignet noch sinnvoll und nachhaltig ist, die Vermittlung privater Altersvorsorge zu fördern."

Kein Kommentar zu laufendem Verfahren

Die Gothaer gibt sich nicht geschlagen und will in Berufung gehen. Kleinlein ist sicher, dass sich die "verbraucherfeindliche Kalkulation der Gothaer auch in der nächsten Instanz als nicht rechtskonform erweisen" wird. Das Unternehmen will sich indes nicht zu einem laufenden Verfahren äußern und sieht keinen Mehrwert darin, den Konflikt über die Presse auszutragen, wie eine Sprecherin erklärte.

Autor(en): Elke Pohl

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