Betriebliche Langzeitkonten für alle Unternehmensgrößen

Deutschland ergänzt mit dem "Flexi Plus Konto Select" das Angebot für betriebliche Langzeitkonten und bietet nun für jede Zielgruppe und Unternehmensgröße ein passendes Produkt an.

Wie das Unternehmen berichtet, bündelt das Modell die für die Umsetzung von Langzeitkonten in Unternehmen erforderlichen Dienstleistungen Kapitalanlage, Administration, Service und Insolvenzsicherung. Es eigne sich insbesondere für Unternehmen mit kleinerer Belegschaft oder einer begrenzten Teilnehmeranzahl und sei ohne größeren Aufwand schnell zu implementieren.

"Gerade bei diesen Unternehmen rechnen wir mit einer steigenden Nachfrage nach Lösungen, die den Mitarbeitern nach dem Wegfall der aktuellen Vorruhestands- und Altersteilzeitregelungen ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ohne finanzielle Einbußen ermöglichen soll", sagt Tobias Pross, Leiter des Geschäftsbereichs Pensions bei Allianz Global Investors.

Mehr Flexibilität für Unternehmen und Mitarbeiter
Langzeitkonten schafften einen Freiraum, der Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den vorzeitigen Ruhestand ermöglicht. Gleichzeitig böten sie auch Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf demographische Entwicklungen wie etwa die Anhebung des Renteneintrittsalters zu reagieren und die Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit im Unternehmen voranzubringen, heißt es. Der Weg zur Freistellung sei auch für die Mitarbeiter dank des Aufbaus der Wertguthaben aus dem Brutto-Gehalt attraktiv. Die Investition in geeignete Anlagekonzepte erfolgt aus dem Entgelt oder in Geldwerte umgerechneten Zeitbestandteilen vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung.

"Die Entnahme aus dem Wertguthaben einschließlich der aufgelaufenen Erträge erfolgt in Form einer bezahlten Freistellung unmittelbar vor dem Ruhestand und unterliegt als Einkommen erst dann der Lohnsteuer. Lässt sich die Freistellung nicht wie geplant realisieren, können die Guthaben unter bestimmten Bedingungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung überführt werden, oder der Teilnehmer bzw. dessen Erben bekommen sie in Form einer einmaligen Lohnzahlung ausgezahlt", führt Pross aus. Dabei erfolge die Auszahlung für den Arbeitnehmer oder dessen Erben abgeltungssteuerfrei. Der Grund: Die Kapitalanlage erfolge durch das Unternehmen und unterliege damit den Regeln zur Besteuerung im Betriebsvermögen.

Foto: Pixelio/Kirchhoff

Autor(en): Versicherungsmagazin

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