Betriebsrente: Freiwilliges Opting-Out plus Informationspflicht gefordert

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Ein freiwilliges Opting-Out bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sollte gesetzlich festgeschrieben werden. Dann würden deutlich mehr Arbeitnehmer von einer Betriebsrente Gebrauch machen. Die Neuregelung müsste aber mit einer Informationspflicht der Arbeitgeber verknüpft werden. "Diese Information könnte künftig einfach Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages werden", erläuterte Marcus Nagel, Vorstandsvorsitzender der Zurich Lebensversicherung anlässlich eines Pressegesprächs in Köln.

"Praktisch könnten die Arbeitgeber schon heute ein Opting-Out mit ihren Mitarbeitern vereinbaren. Wenn es aber im Gesetz steht, dürfte das eine deutlich stärkere Wirkung entfalten", glaubt Nagel. Dabei stützt sich der Vorstand auf eine Studie die er beim Beratungsunternehmens Oliver Wyman in Auftrag gegeben hat.

Durchdringungsquote in den USA bei 70 Prozent
Daraus geht hervor dass in anderen Ländern, die mit einem Opting-Out arbeiten, deutlich höhere Durchdringungsquoten bei der bAV erreicht werden. So gilt in den USA bereits die jetzt für Deutschland vorgeschlagene Lösung. Dort liegt die Durchdringungsquote bei 70 Prozent. In Großbritannien ist die bAV hingegen Pflicht. Ein Ausstieg der Mitarbeiter aber möglich. Die Quote erreicht hier sogar 90 Prozent.

Nach Einschätzung von Nagel dürfte aber vor allem eine Pflicht zur Information der Mitarbeiter, auch bei kleineren Unternehmen die Einrichtung von bAV-Modellen forcieren. Laut der Oliver Wyman-Studie gibt es bei Kleinunternehmen immer noch einen großen Nachholbedarf. Während Großunternehmen zu 100 Prozent eine bAV-Lösung eingerichtet haben, gilt dies bei Unternehmen mit fünf bis neun Mitarbeitern erst zu 65 Prozent. Bei Kleinbetrieben bis zu vier Mitarbeitern liegt die Einrichtungsquote sogar erst bei geringen 35 Prozent. Zudem sollen nach Meinung der Zurich Geringverdiener stärker motiviert werden, in eine eigene Betriebsrente einzuzahlen. "Hier schlagen wir vor, dass die Betriebsrente nur noch mit maximal 50 Prozent auf die Grundsicherung angerechnet wird", so Nagel, der seine Vorschläge auch der Bundesregierung vorgestellt hat.

Betriebsrente geht in Grundsicherung auf
Bisher kann es passieren, dass Geringverdiener von ihrer jahrelang angesparten Betriebsrente nichts sehen, weil sie in vollem Umfang in der Grundsicherung untergeht. Nach Meinung der Zurich sollten Arbeitgeber zudem verpflichtet werden, mindestens die Hälfte ihrer Ersparnis - sie zahlen bei der Entgeltumwandlung weniger Sozialabgaben - für ihre Mitarbeiter in die Betriebsrente einzuzahlen.
Auch dieser Schritt würde nach Einschätzung der Berater einen deutlichen Boom bei der bAV auslösen.

Eine grundlegende Reform des derzeitigen bAV-Systems sei so nicht erforderlich. Die im Koalitionsvertrag verankerte Verbesserung der bAV dürfe aber keine reine Absichtserklärung bleiben. "Es muss jetzt aktiv gehandelt werden, um die bAV im Sinne der sozialen Marktwirtschaft voranzubringen. Die notwendigen Investitionen heute werden in jedem Fall geringer sein, als die potenziellen Kosten der Altersarmut in der Zukunft", so Nagel.

Regierung hat Ressourcen verbraucht
Geringe Chancen rechnet sich der Zurich-Lebensboss hingegen für die eigene Forderung aus, die steuerliche Förderung von derzeit vier Prozent auf zehn Prozent des Bruttogehaltes zu erhöhen. Die Regierung habe wahrscheinlich mit der Rente mit 63 sowie mit der Erhöhung der Mütterrente die zusätzlichen Ressourcen für eine weitere Förderung Altersvorsorge schon weitgehend verbraucht.

Bildquelle: © Yuri_Arcurs/istockphoto.com

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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