Bloß keine Finanztransaktionssteuer!

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Die Finanztransaktionsteuer ist ein ökonomisch verfehlter Ansatz. Die Bundesregierung soll davon absehen, sie einzuführen. Dies fordert jedenfalls die FDP-Fraktion in einem Antrag. Ihre Begründung: Diese Steuerform wirke sich nur negativ auf Kleinanleger, Realwirtschaft und die Altersvorsorge der Bürger aus.

Nach Ansicht der FDP werde das ursprüngliche Ziel, die Finanzinstitute durch eine Finanztransaktionsteuer mit einem angemessenen und substanziellen Beitrag an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, nicht erreicht. Die Steuerbelastung müssten nur die Anleger, Sparer oder die Realwirtschaft tragen.

Eher nachteilig für die Realwirtschaft und Menschen, die Altersvorsorge betreiben

Auch die zuletzt erfolgte Einigung zwischen Deutschland und Frankreich auf eine Finanztransaktionsteuer nach französischem Vorbild macht nach Ansicht der FDP-Fraktion aus der Steuer eine Kleinaktionärssteuer, die von professionellen Händlern durch alternative Finanzinstrumente wie Derivate umgangen werden könnte. Die Realwirtschaft werde belastet, da durch eine Steuer auf Aktientransaktionen im Ergebnis die Eigenkapitalbeschaffung erschwert werde. Da Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Fonds nicht befreit werden sollen, werde auch die Altersvorsorge der Bürger geschmälert.

Finanzinstitute sollten substanziell an Kosten der Finanzkrise beteiligt werden

2010 ist die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionsteuer beim G20-Gipfel in Toronto zum ersten Mal gescheitert. Im Jahr 2013 wurde das Projekt einer europaweiten Transaktionsteuer dann beerdigt. Bis zum heutigen Tag konnten sich die bei diesem Thema involvierten Mitgliedstaaten nicht auf einen Kompromiss zu dieser Steuer einigen. Auch der eben angesprochen gemeinsame Vorschlag von Deutschland und Frankreich für eine reine Aktiensteuer ist nicht geeignet, um das ursprüngliche Ziel zu erreichen, "die Finanzinstitute mit einem angemessenen und substanziellen Beitrag an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen", so die FDP.

Der deutsch-französische Vorschlag einer Finanztransaktionsteuer ist eine Aktiensteuer nach französischem Vorbild vor. Dieses Modell weist folgende Eckpunkte auf:

  1. Die Steuer wird ausschließlich auf Transaktionen mit Aktien erhoben.
  2. Die Finanztransaktion ist nur steuerbar, wenn die gehandelten Aktien von Unternehmen stammen, die ihren Sitz im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit haben.
  3. Ferner sollen nur die Aktien von Unternehmen in die Besteuerung einbezogen werden, wenn deren Marktkapitalisierung mehr als eine Milliarde Euro beträgt.
  4. Die Steuer soll nur auf der Erwerberseite mit einem Steuersatze von mindestens 0,2 Prozent des Aktienwertes anfallen. In Frankreich ist der Steuersatz auf 0,3 Prozent angestiegen.

Fragwürdiges Ziel am Ende auch noch gescheitert

Nach Ansicht der FDP ist dieses Modell aber der falsche Weg. Denn mit der Beschränkung auf eine reine Aktiensteuer sei das sowieso fragwürdige Ziel, den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, nicht gescheitert. Schlimmer noch, belastet würden eben genau diejenigen, die versuchen durch Sparen für das Alter vorzusorgen und die heute schon durch die Finanzkrise und den Niedrigzinsen leiden.

Fazit der Liberalen: Die Bundesregierung soll auf die Einführung einer Finanztransaktionsteuer verzichten, da das gesetzte Ziel, negative Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge zu vermeiden, mit dieser nicht erreicht werden könne.

Quelle: Deutscher Bundestag

Autor(en): Meris Neininger

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