Brexit: Datenschutzrisiko für Makler

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Birgt der ungeregelte Brexit Gefahren für Versicherungsmakler? Möglicherweise, glaubt ein Maklerpool und weist auf Probleme mit der DSGVO hin.

Falls Großbritannien am 29. März 2019 die Europäische Union ohne Abkommen verlassen sollte, könnten Versicherungsmakler Probleme bekommen, die technische Dienstleistungen wie Clouddienste aus GB nutzen. "Vor allem technische Dienstleistungen sind heute europaweit eng verknüpft. Aus Großbritannien kommen einige der wichtigsten Apps oder Clouddienste. Auch einige größere Maklerverwaltungsprogramm-Hersteller pflegen enge Verbindungen nach Großbritannien", warnt Marcel Canales, Mitglied der Geschäftsleitung des Maklerpools Blau direkt.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Diese Dienste seien nicht an Ländergrenzen gebunden, insofern merkten Makler vermutlich gar nichts. Doch gerade darin liege die Gefahr: "Alle dieser Anbieter tauschen und speichern Daten. Das ist nach einem ungeregelten Brexit allerdings nicht mehr zulässig", so Canales. Für die daraus entstehenden Datenschutzverstöße seien Makler als gewerbliche Dienstleister verantwortlich und müssten mit hohen Strafen rechnen.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) habe die Datenspeicherung neu geregelt und innerhalb der EU vereinfacht. Datenspeicherungen außerhalb der EU oder eine Datenübermittlung sei aber nur zulässig, wenn nach §45 DSGVO ein Angemessenheitsbeschluss durch die Europäische Kommission gefasst oder eine sonstige Vereinbarung auf Länderebene getroffen wurden. Für Großbritannien als Noch-EU-Land existiere keinerlei Angemessenheitsbeschluss. Ein ungeregelter Brexit führe dazu, dass eine Datenspeicherung nicht mehr legitim wäre.

Besser Firmensitz überprüfen

"Wir raten Maklern dringend dazu, vor allem ihre technischen Dienste-Anbieter zu überprüfen, ob diese ihren Sitz in Großbritannien haben", mahnt Experte Canales. Dies sei leider nicht immer leicht festzustellen. Die Dienstleister wüssten um die Sensibilität des Themas und strichen oft einen deutschen Firmensitz heraus. Dies sei aber nicht entscheidend, es komme allein darauf an, dass sichergestellt sei, dass Daten nicht auf britischen Servern lägen.

Autor(en): Versicherungsmagagzin

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