Bringt der Ausweis der Kosten in der PKV wirklich Transparenz für den Kunden?

Am 1. Januar 2008 ist mit der VVG-Reform auch die Informationspflichtenverordnung in Kraft getreten. Durch das Gesetz müssen private Krankenversicherer nun die in eine Prämie einkalkulierten Kosten ausweisen. Ziel ist es, dadurch für mehr Transparenz auf Seiten der Kunden zu sorgen. Viele Experten bezweifeln jedoch, ob die ausgewiesenen Kosten objektiv zwischen den einzelnen Unternehmen vergleichbar sind. untersuchte aus diesem Grund, wie private Krankenversicherer den Kostenausweis in der Praxis umsetzen (können).

Vergleichbarkeit der Angebote soll gegeben sein
Die Kunden sollen über die Kosten informiert werden und deren Höhe zwischen verschiedenen Versicherern und Angeboten vergleichen können. Während Verbraucherschützer diese Transparenz begrüßen, stehen die privaten Krankenversicherer vor großen Problemen, die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten zu bestimmen.

Verschiedene Finanzierungsverfahren verhindern Kostenvergleich
Die Kritik an dem geforderten Ausweis der einkalkulierten Abschlusskosten bezieht sich auf die unternehmensindividuellen Finanzierungsverfahren und Verteilungsmechanismen innerhalb der Branche, welche eine einheitliche und vergleichbare Kostendarstellung verhindern. Der Direktor des PKV-Verbandes, Volker Leienbach, begründet dies damit, dass, wenn ein Versicherer die unmittelbaren Abschlusskosten eines Vertrages über einen monatlichen Beitragszuschlag kalkuliere, der Ausweis der Gesamtkosten bereits daran scheitere, dass die Laufzeit des Vertrages nicht im Vorfeld bekannt sei.

Vorspielen falscher Tatsachen
Andere Kritiker betonen, dass Unternehmen, die zur Finanzierung der Abschlusskosten keine Wartezeit- und Selektionsersparnisse einsetzen, höhere einmalige Abschlusskosten ausweisen. Für die Unternehmen sei dadurch ein Anreiz geschaffen worden, durch einen gesteuerten Abschlusskostenausweis die eigene Wettbewerbsposition zu verbessern, indem Kunden eine geringere Kostenbelastung als bei konkurrierenden Gesellschaften suggeriert werde. Letztendlich werde eine Vergleichbarkeit von Abschlusskosten vorgespiegelt, welche tatsächlich nicht gegeben sei.

Um einschätzten zu können, ob die Kritik der betreffenden Unternehmen haltbar ist, hat Assekurata untersucht, wie die privaten Krankenversicherer (PKV) den seit dem 1. Juli 2008 gesetzlich verordneten Kostenausweis in der Praxis umsetzten. Sie untersuchten unterschiedliche private Krankenersicherungstarife für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen von insgesamt 27 Gesellschaften, welche, gemessen an den gebuchten Brutttobeiträgen zusammen einen Marktanteil von ca. 92 Prozent in der PKV haben.

Keine Transparenz zu erkennen
Das Unternehmen kommt zu dem Fazit, dass die Höhe der ausgewiesenen Abschlusskosten nur einen Teilaspekt bei der Auswahl des Versicherungsschutzes darstelle. Eine Aussage über das Leistungsniveau, die Transparenz oder die Güte der Gesellschaft könne auf diese Weise nicht getroffen werden. Die Höhe der ausgewiesenen Kosten in den einzelnen Bereichen differenziere zwischen den Gesellschaften sehr stark. Die individuellen Kalkulationsverfahren und Kostenschlüsselungen schränken die Vergleichbarkeit der dargelegten Daten ein. Darüber hinaus liesen die gesetzlichen Vorgaben Raum für unterschiedliche Interpretationen, wodurch Unternehmen steuernd auf den Kostenausweis einwirken können, noch bevor dieser den Kunden dargestellt wird.

Kostenausweis liefert bisher keinen Mehrwert
Solange die unbedingte Vergleichbarkeit der Daten für den Kunden nicht gegeben sei, liefere der Kostenausweis keinen Mehrwert und keinerlei erhöhte Transparenz, sondern führe zu vermeidbaren Debatten und Argumentationsschwierigkeiten. Insbesondere für Vermittler berge die heutige Darstellung Einkommensdiskussionen, da einmalige Abschlusskosten von Kunden fälschlicherweise mit Provisionen gleichgesetzt werden. Die Vermittler haben allerdings keine Möglichkeit, die ausgewiesenen Kosten detailliert herzuleiten.

Der Ausweis der absoluten Kosten sei irreführend und führe eher zur Verwirrung der Kunden. Eine direkte Vergleichbarkeit der Unternehmen aufgrund der absoluten Beträge sei per se nicht gegeben. Eine Beurteilung der Unternehmen sei erst auf Grundlage einer Relativierung über die Prämienhöhe möglich. Dies könne vom Kunden nicht erwartet und auch nicht geleistet werden. Einmalige Abschlusskosten haben aufgrund ihrer höheren Beträge vielfach eine negative Signalwirkung, während laufende Zuschläge optisch geringer wirken und daher auch weniger hinterfragt werden. Über die gesamte Vertragslaufzeit können sie aber eine weit höhere Belastung darstellen.

Für die Zukunft erwartet Assekurata eine Veränderung der Provisionssysteme durch die erhöhten Wechselmöglichkeiten. So werden Versicherer vermutlich mehr auf laufende Bestandsprovisionen abstellen, um eine Umdeckung ihrer Versichertenbestände zu vermeiden. Dies würde die laufenden Kosten erhöhen, was für die Kunden langfristig Nachteilen mit sich bringen würde.


Hier können Sie die einsehen.

Bildquelle: / Glas-Auge © Christoph Ruhland

Autor(en): Susanne Niemann

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