BU-Versicherer leisten zu über 80 Prozent

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Immer wieder geraten die Versicherer im Verdacht, ihre Versicherten bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) über den Tisch zu ziehen. Eines von vielen Beispielen der negativen Presseberichterstattung ist die Sendung des ZDF-Magazins "Frontal 21" von Juli 2018. In der Sendung wurden massive Vorwürfe wegen verweigerten Leistungen und Zahlungsverzögerungen an Kunden erhoben. Das Analysehaus Franke und Bornberg lässt Fakten für sich sprechen. In ihrer aktuellen "BU-Leistungspraxisstudie" kommen die Experten zu dem Schluss, dass bei den teilnehmenden Versicherern von "systematischer Leistungsverweigerung" keine Rede sein könne. Kleiner Schönheitsfehler: Es nehmen nicht alle BU-Versicherer teil.

"Verweigerung sieht anders aus", kommentiert Michael Franke geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg die Ergebnisse der "BU-Leistungspraxisstudie 2019", die auf Daten von 2017 basiert. Nicht einmal eine von fünf BU-Leistungsprüfungen (17,4 Prozent) wurde abgelehnt. Knapp 83 Prozent der Regulierungen sind zu Gunsten der Versicherten ausgefallen.

Anerkennungsquote ist je nach Krankheitsbild unterschiedlich

Lediglich zwei Prozent der Anerkennungen 2017 kamen vor Gericht zustande (2,6 Prozent im Vorjahr). 92,7 Prozent erfolgten bedingungsgemäß oder auf Grund einer individuellen Vereinbarung (5,3 Prozent). Über 55 Prozent der Ablehnungen wurden ausgesprochen, weil kein ausreichender BU-Grad erreicht wurde. Bei 23,5 Prozent der Ablehnungen wurden Anzeigepflichten verletzt. Hierbei handelte es sich meist um falsche oder fehlende Angaben zum Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss.

Die Anerkennungsquote schwankt je nach Krankheitsbild. Über 90 Prozent der Anträge auf BU-Leistungen wurden 2017 bei Krebs anerkannt, psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen hingegen nur zu knapp 70 Prozent. Anerkennungen bei Krankheiten des Muskel- und Skelett-Systems und Bindegewebes (72,95 Prozent) sowie Kreislauferkrankungen (84,98 Prozent) liegen zwischen diesen beiden Polen.

Psychiatrische Gutachten dauern lange

"Die Versicherer verschleppen BU-Verfahren bewusst", lautet ein häufiger Vorwurf an die Unternehmen. Die Analysten haben die Regulierungsdauer, von der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit bis zum Leistungsentscheid betrachtet. Hier konnten sie zwar einen positiven Trend zu einer verkürzten Bearbeitungszeit ab Erstmeldung beobachten, allerdings bleibt die durchschnittliche Dauer von 180 Tagen für den gesamten Prozess seit Jahren gleich. "Prozessverbesserungen auf der einen Seite werden offensichtlich durch negative Einflussfaktoren auf der anderen Seite konterkariert", so die Studienmacher. Besonders zeitaufwändig seien Gutachten. So habe ein psychiatrisches Gutachten eine mittlere Durchlaufzeit von 105 Tagen.

"Der große Vorteil der BU, individuell auf den jeweiligen Beruf abgestellt zu sein, bringt einen zeitlichen Nachteil mit sich", weiß Franke. Eine individuelle Prüfung erfordere aber mehr Zeit als ein schematisches Vorgehen wie zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Über diese Tatsache solle man sprechen, plädiert der Analyst: "Höchstmögliche Transparenz ist das beste Mittel gegen pauschalisierte Vorwürfe". Dass es daran noch deutlich mangele, zeige die Zahl der untersuchungsbereiten Versicherer.

Über die Studie

Basis der Studie sind Daten von Allianz, Aachen Münchener, Ergo, HDI, Nürnberger sowie Swiss Life. Mit rund 32.800 Neuanmeldungen von BU-Leistungsfällen decken diese Versicherer mehr als die Hälfte aller Leistungsfälle des Jahres 2017 ab. Im Jahr 2014 veröffentlichte Franke und Bornberg zum ersten Mal eine Studie zur Regulierungspraxis in der Berufsunfähigkeits-Versicherung. Updates dieser Studie folgten 2016 und 2018.

"Die Ergebnisse der Studie basieren auf einer repräsentativen und umfangreichen Analyse einer großen Anzahl von Leistungsfällen. Größe, Marktrelevanz und die unterschiedlichen Ausrichtungen der untersuchten Gesellschaften lassen somit auch Schlussfolgerungen für die gesamte Branche zu. Dennoch ist die Anzahl der Unternehmen, die freiwillig Transparenz zeigen, noch niedrig. Das schränkt die Allgemeingültigkeit dieser Studie ein", BU-Leistungspraxisstudie 2019, Franke und Bornberg Research GmbH

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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