Bundesrat fordert mehr Sicherheit für die Betriebsrente

Die Bundesregierung soll prüfen, inwieweit Betriebsrentnern geholfen werden kann, wenn ihre Rentenzahlungen bei Insolvenz oder sonstiger Nichtzahlung des Arbeitgebers ausbleiben. „Entsprechende öffentlichkeitswirksame Fälle - mit nicht unerheblicher Zahlungsunterbrechung, sind in der Praxis bereits mehrfach aufgetreten“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf des Eigenheimrentengesetzes. Der gleichlautende Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren und zielt darauf ab, die selbstgenutzte Wohnimmobilie besser in die steuerlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) einzubeziehen.

Wie aus der Stellungnahme der Länderkammer weiter hervorgeht, würden rückständige Versorgungsleistungen vom Pensionssicherungsverein nur übernommen, wenn diese bis zu sechs Monate vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden sind. Hier plädiert der Bundesrat dafür, diese Frist zu verlängern. Würden Arbeitgeberzahlungen rechtswidrig vorenthalten, werde der Betriebsrentner heute darauf verwiesen, seien Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Das sei oft nicht zumutbar, weil auch Betriebsrenten der Existenzsicherung dienen.

Einstandsverpflichtung für Pensionssicherungsverein soll helfen
Der Bundesrat schlägt hier an eine vorläufige Einstandsverpflichtung des Pensionssicherungsvereins und einen gesetzlichen Forderungsübergang. So müsste letztlich der Pensionssicherungsverein die Forderungen des ehemaligen Mitarbeiters beim Arbeitgeber eintreiben. Eine höhere Verlässlichkeit der Betriebsrentenzahlungen würde die Vorsorgebereitschaft der Arbeitnehmer stärken, ist sich die Länderkammer sicher.

Die Stellungnahme des Bundesrates gibt es im .

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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