Bundesrat will PpSG ändern, Bundesregierung wehrt sich dagegen

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Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). Die meisten Vorschläge lehnt die Bundesregierung aber ab. In einigen Fällen zeigt sie sich aber verhandlungsbereit und will prüfen, ob Änderungen doch erfolgen können.

Der Bundesrat will unter anderem, dass an dem Pflegezuschlag für Krankenhäuser in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr festgehalten wird. Derzeit ist vorgesehen, den Zuschlag ab 2020 zu streichen. Die Länderkammer befürchtet, in der Folge könnten ungewollte Finanzierungslücken entstehen, die in anderen Bereichen der Krankenhäuser die Personallage beeinträchtigen.

Die Bundesregierung will nun prüfen, ob neben der Einführung des Pflegebudgets auf den gänzlichen Wegfall des Pflegezuschlags verzichtet werden kann.

Hebammenbetreuung soll auch verbessert werden

Es soll auch geprüft werden, inwieweit Maßnahmen zur Verbesserung der Hebammenbetreuung bei Geburten im Krankenhaus gefördert werden können. Zudem wird geprüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Situation der Pflegekräfte in Rehabilitationseinrichtungen sowie der Einrichtungen selbst zu verbessern.

Bei weiteren zu prüfenden Änderungen geht es unter anderem um Regelungen im Zusammenhang mit dem fortgeführten Krankenhausstrukturfonds, die Kontrolle intensiv-pflegerischer Leistungen, die bessere Vergütung ambulanter Pflegedienste sowie bestehende pflegeentlastende Maßnahmen, die im Pflegebudget erhöhend berücksichtigt werden sollen.

Das Sofortprogramm der Bundesregierung und seine Ziele

Die Bundesregierung will die Arbeitssituation in der Kranken- und Altenpflege wird mit einem Sofortprogramm spürbar verbessern. Aus diesem Grund wird für die Krankenhäuser künftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Stelle für Pflegekräfte finanziert. Bereits ab dem Jahr 2018 sollen rückwirkend tariflich vereinbarte Entgeltsteigerungen für die Pflegekräfte von den Kostenträgern vollständig refinanziert werden. Die Finanzierung des erhöhten Bedarfs von Krankenhäusern an Pflegepersonal durch die Kostenträger soll ebenso verbessert werden wie die Finanzierung der Ausbildungsvergütungen. Die strukturverbessernden Wirkungen des Krankenhausstrukturfonds, der fortgeführt wird, sollen dazu beitragen, die Zahl ausgebildeter Pflegekräfte zu vergrößern und das vorhandene Pflegepersonal effizienter einzusetzen.

Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird ab dem Jahr 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung der Pflegepersonalkosten umgestellt.

Ambulante und stationäre Altenpflege sollen digitaler werden

In der Altenpflege soll jede vollstationäre Pflegeeinrichtung zusätzlich Pflegepersonal erhalten, das von der Krankenversicherung pauschal vollfinanziert wird. Damit soll der Aufwand im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege besser berücksichtigt werden. Zur Entlastung des Pflegepersonals fördert die Pflegeversicherung durch einen Zuschuss die Digitalisierung in der ambulanten und stationären Altenpflege. Die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten mit stationären Pflegeeinrichtungen wird durch verbindliche Kooperationsverträge gestärkt. Hierfür soll zudem ein technischer Standard für die digitale Kommunikation entwickelt werden. Darüber hinaus soll der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video erweitert werden. Pflegende Angehörige erhalten einen verbesserten Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation.

Die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege  soll zudem gestärkt werden. Maßnahmen werden finanziell unterstützt, die es Pflegekräften in der Alten- und Krankenpflege ermöglichen, ihre Berufstätigkeit mit eigenen Aufgaben in Familie und bei der familiären Pflege zu vereinbaren.

Welche Kosten die private Krankenversicherung tragen muss

Die sich aus diesem Gesetz ergebenden Mehraufwendungen für die private Krankenversicherung belaufen sich im Jahr 2018 auf bis zu eine Million Euro, im Jahr 2019 auf rund 35 Millionen Euro und steigen bis zum Jahr 2022 auf rund 85 Millionen Euro an.

Für die private Pflege-Pflichtversicherung ergeben sich aus der anteiligen Mitfinanzierung der rund 13 000 zusätzlichen Stellen Mehrausgaben von rund 44 Millionen Euro jährlich. Aus der anteiligen Mitfinanzierung der Fördermaßnahmen zur Digitalisierung entstehen in den Jahren 2019 bis 2021 Mehraufwendungen von insgesamt bis zu 22 Millionen Euro. Aus der anteiligen Mitfinanzierung der Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie entstehen Mehraufwendungen von jeweils bis zu sieben Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2024. Durch die Umstellung der Zuschüsse für häusliche Beratungs-besuche auf verhandelte Entgelte entstehen Mehraufwendungen von etwa zwei Millionen Euro jährlich.

Nennenswerte Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau sind nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu erwarten. Der Grund: Die finanziellen Auswirkungen sind im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gering.

Quelle: Die Bundesregierung

Autor(en): Versicherungsmagazin

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