BVK hat FIDA im Blick

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Kürzlich veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung,  wie der Zugang zu Finanzdaten, die Financial data access and payments package (FIDA) geregelt werden soll. Die EU will damit erreichen, dass Kundinnen und Kunden mehr datengetriebene Angebote erhalten, wenn das sichere Teilen von Finanzdaten möglich ist.

 „Diese als Open Finance betitelte Regelung wird zukünftig auch für den Versicherungsvertriebsbereich relevant sein“,weiß BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn sie wird einen Rahmen dafür schaffen, wer Zugang zu den Kundendaten erhält und sie nutzen kann. So könnten Makler über eine Schnittstellenfunktion verpflichtet werden, ihre Kundendaten mit anderen Marktteilnehmern zu teilen.“

Was in den Geltungsbreich von FIDA fällt und was nicht

FIDA regelt den Zugriff auf und die Verarbeitung von Verbraucherdaten auf Kundenwunsch über eine breite Palette von Finanzdienstleistungen. Dabei werden vornehmlich Daten im Geltungsbereich von Krediten, Ersparnissen, Investitionen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie Nicht-Lebensversicherungen erfasst.

Nicht in den Geltungsbereich sollen Bonitätsbeurteilungen natürlicher Personen sowie Lebens-, Kranken- und Gesundheitsdaten fallen. Der Kommissionsentwurf sieht weiterhin Maßnahmen für den Bankensektor vor, in dem er insbesondere die derzeitige Zahlungsdienstrichtlinie (Payment Services Directive - PSD II) ändert und modernisiert sowie die Betrugsbekämpfung erleichtert.

Verbände wollen Auswirkungen auf Vermittlermarkt frühzeitig erkennen

 „Wir werden den vorliegenden Vorschlag der Europäischen Kommission prüfen und in Rücksprache mit dem europäischen Dachverband der Vermittler der European Federation of Insurance Intermediaries (BIPAR) analysieren“ so BVK-Präsident Heinz. „Denn es ist wichtig, hier kurz- und langfristige Auswirkungen auf den Vermittlermarkt frühzeitig zu erkennen und unsere Vorstellungen einzubringen.“

Quelle: BVK

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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