BVK sieht Gefahr noch nicht gebannt

740px 535px

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich in seiner Position bestätigt, dass die EU-Kleinanlegerstrategie kein Courtageverbot für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler in Deutschland vorsieht. Jüngste Äußerungen der EU-Kommission hätten dies bekräftigt.

Um die Debatte innerhalb der Vermittlerbranche zu dem komplexen Regelungswerk der EU transparenter und sachlicher zu gestalten, hat der BVK ein universitäres Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses soll auch als methodische Auslegungshilfe für den deutschen Gesetzgeber dienen.

Courtageverbot war für Versicherungsmakler in Deutschland nicht gedacht

„Wir hatten direkt nach Bekanntwerden des Entwurfes zur betreffenden Retail Investment Strategy (RIS) festgestellt, dass das von der EU-Kommission aufgenommene Provisionsverbot nur bei unabhängiger Beratung gilt, also im weitesten Sinne für Versicherungsberater, die auf Honorarbasis arbeiten“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.
„Für Versicherungsmakler in Deutschland war dieses Courtageverbot nicht gedacht. Letztlich ist unsere intensive Interessenvertretung der Vermittler auf EU- und nationaler Ebene erfolgreich gewesen. Noch ist die Gefahr allerdings nicht gebannt.“

Quelle: BVK

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News