Corona: Betriebsstilllegung ist meldepflichtige Gefahrerhöhung

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Versicherungsvermittler und Berater müssen auf Betriebsstilllegungen und Homeoffice reagieren. Zum einen muss schnell gewarnt werden, zum anderen gilt es, den Schutz zu prüfen.

"Ich habe aktuell alle meine Kunden gewarnt“, sagt Andreas Kutschera, Versicherungsberater aus Mönchengladbach. Grund: Eine Betriebsschließung, die ja wegen des Corona-Virus massenweise durch Behörden angeordnet wurden oder aufgrund schlechter Auftragslage erfolgen, ist eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung. „Selbst wenn nur Teile des Betriebes geschlossen wurden, sollten die Kunden ihren Versicherer unbedingt informieren“, so Kutschera. Denn wenn plötzlich ganze Betriebe oder Betriebsteile leer stehen, steige beispielsweise das Einbruchrisiko. Trotz weitgehender Schließungen für ganze Branchen dürfte kein Versicherungsnehmer darauf vertrauen, dass die Assekuranz im Schadenfall nicht den Joker "Obliegenheitsverletzung" zieht. Je nachdem, wie schwer die Pflichtverletzung beurteilt wird, müsse das Unternehmen mit hohen Abzügen im Schadenfall rechnen.

Stilllegung ist auch nicht zwingend anzuzeigen

„Selbst bei Gefahrerhöhungen, die unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eintreten, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen oder unter Umständen auch leistungsfrei sein“, warnt auch Jörg Winkler, Vorstand beim Servicedienstleister Conceptif. Eine Sonderregel hat der Deckungskonzeptanbieter im Tarif "CIF:BIZ property complete" geregelt. Hier gilt ein Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige der Gefahrerhöhung nur dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte. Der Versicherer sei dann in der Beweispflicht. Außerdem gelte die Stilllegung des gesamten Betriebes oder auch nur einzelner Betriebsbereiche bei Conceptif grundsätzlich nicht als Gefahrerhöhung. „Eine Stilllegung ist deshalb auch nicht zwingend anzuzeigen“, so Jörg Winkler.

Schutz für Homeoffice prüfen

Aufklärungs- und Prüfungsbedarf besteht nach Meinung von Berater Kutschera aber auch bei allen Betrieben, die nun auf Home-office-Modus umgestellt haben. So sei zu prüfen, wie das von der Firma zur Verfügung gestellte Hardware-Equipment versichert ist. Es befinde sich ja in der Regel außerhalb des Versicherungsortes und sei in der Regel nur drei Monate geschützt. Eventuell könnte aber die Hausratversicherung greifen. Gleichzeitig wären viele Firmen, die Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet hätten, ohne eine Cyber-Deckung unterwegs. Dabei sei die Risikolage in der Regel deutlich höher. „Wenn man für seine Homeoffice-Arbeitsplätze überhaupt Cyber-Schutz erhält, sollten Unternehmer das wahrnehmen“, so Kutschera.

Experten erwarten mehr Cyber-Schäden

Trotz vielfacher Hoffnungen ist der Cyber-Schutz noch immer nicht so selbstverständlich wie die Feuer-Versicherung. Die Durchdringung gilt gerade im Mittelstand als sehr mäßig. Bisher gibt es diese Policen eher bei Großunternehmen. Das dürfte sich nach Einschätzung von Experten aber nun auch durch das millionenfache Home-Office ändern. Nun könnte der Schutz deutlich nach unten wandern. „Die Schäden, die über schlecht gesicherte Home-Office-Systeme auf viele zukommen, dürften den Unternehmen die Augen öffnen“, schätzt Malte Mengers, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Gayen & Berens, Homann aus Hamburg.

In gewisser Weise dürfte daher die Weltkrise mit den realen Viren künftig den Schutz gegen virtuelle Viren verstärken. Mengers rät den Unternehmen zumindest zu prüfen, in welchem Umfang ein Risikotransfer sinnvoll wäre. Immerhin kann ein Hackerangriff zum Totalausfall der IT-Systeme führen.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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