Corona: Privater Berufsunfähigkeitsschutz kann scheitern

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Die wichtige private Absicherung der Arbeitskraft kann nach einer Corona-Infektion scheitern. Denn die Versicherer prüfen den Gesundheitszustand ehemalig Infizierter sehr genau. Bei Langzeitfolgen kann der Abschluss einer zusätzlichen Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) schwierig bis unmöglich werden. Entscheidend ist der Einzelfall.

Verbraucherschützer haben die Lebensversicherer gefragt, wie sie künftig beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit Kunden umgehen, die am Corona-Virus erkrankt waren. Laut Stiftung Warentest und dem Informationsportal Finanztip gibt es bei der Gesundheitsprüfung kein einheitliches Vorgehen. Viele Versicherer stellen aber Anträge erst einmal zurück.

Aufschub von bis zu zwölf Monaten möglich

Nach Aussage von Stiftung Warentest müssen die ehemaligen Corona-Patienten mit einer Antragswartezeit von drei bis sechs Monaten rechnen. Finanztip hat sogar Aufschubzeiten von bis zu zwölf Monaten ermittelt. Unter anderem differenzieren die Versicherer danach, ob der Corona-Patient sich lediglich in Quarantäne auskurierte, stationär behandelt wurde oder sogar beatmet werden musste. „Wir haben festgestellt, dass den Versicherern bisher noch zu wenige Information und Daten über Long-Covid vorliegen“, sagte eine Sprecherin der Stiftung Warentest. Daher werde individuell geprüft.

Das kann bis zu einer Ablehnung gehen, wie die Debeka aus Koblenz gegenüber Finanztip bestätigt. Weit überwiegend könnte derzeit in der Praxis aber normaler Versicherungsschutz geboten werden, da es sich um reine Infektionen oder um milde Krankheitsverläufe gehandelt hat. „Das liegt sicher auch daran, dass Antragsteller in der Berufsunfähigkeit (BU) in aller Regel recht jung sind“, so der Versicherer.

Hilfe von Versicherungsprofis unerlässlich

Laut dem Robert-Koch-Institut waren in Deutschland mittlerweile 3,3 Millionen Menschen an Corona erkrankt. Rund 82.000 sind verstorben. Etwa 2,9 Millionen gelten als genesen. Viele berichten aber von deutlichen Nachwirkungen der Krankheit. Beim Antrag zu einer Berufsunfähigkeits- Versicherung muss der Kunde unbedingt wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand machen. Sonst kann die Assekuranz später, sollten Falschangaben auffallen, die Leistung verweigern.

Um eine private BU zu erhalten, muss in der Regel ein Arzt die folgenlose Ausheilung bestätigen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein besonders wichtiger Schutz. Die staatliche Absicherung reicht bei schwerer Erkrankung oder Unfall in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine Rente, wenn man aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent ausführen kann.

Berufsunfähigkeits-Police gilt als Königsweg der Arbeitskraftabsicherung

Wer seine Arbeitskraft absichern möchte, muss grundsätzlich viele Gesundheitsfragen beantworten. Daher raten Verbraucherschützer den Kunden, Anträge nur mit professioneller Hilfe zu stellen. Versicherungsmakler und -berater können über anonyme Voranfragen ermitteln, welcher Versicherer individuell die besten Konditionen in Bezug auf Preis und Leistung bietet. Notfalls müssen Kunden, die aufgrund ihrer Corona-Vorerkrankung keinen Vertrag bekommen Alternativen suchen.

Laut Finanztip kann man leichter eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, eine Grundfähigkeitsabsicherung oder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung abschließen. Doch diese Policen bieten weniger Schutz. So sind oft psychische Erkrankungen nicht versichert. Daher gilt die Berufsunfähigkeitspolice als Königsweg der Arbeitskraftabsicherung, die schon Schüler und Studenten abschließen sollten.

Noch ein Problem: Seelische Leiden durch Corona

Mit Corona könnte sich zudem noch ein neues Problem ergeben. Die lange Pandemie mit ihren starken Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens, sollen zu deutlich mehr psychischen Erkrankungen führen, auch wenn es laut Stiftung Warentest noch keine statistische Erfassung gibt. Doch wer sich wegen seelischer Leiden behandeln lässt, muss wiederum damit rechnen, später keine Berufsunfähigkeitsabsicherung zu bekommen.

„Wer mit der Diagnose Depression, Angststörung, Psychose oder einer Suchterkrankung Berufsunfähigkeitsschutz abschließen will, bekommt in der Regel keinen Vertrag“, warnen die Berliner Verbraucherschützer. Selbst eine depressive Episode, die ein Arzt vielleicht aufgrund von Schlafstörungen diagnostiziert hat, könnten ein Hindernis für den Versicherungsschutz sein.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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