Corona: Verbraucherschützer und PKV-Verband bei Hilfslösung einig

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Immer mehr PKV-Versicherte können in der aktuellen Krise ihren Beitrag nicht mehr bezahlen. Nun wird eine generelle Lösung gesucht.

Regierung, Verbraucherschützer und Versicherer wollen in der Corona-Krise privat Krankenversicherten helfen, die finanzielle Probleme haben. Über den besten Weg ist man sich hingegen noch nicht einig. Viele privat Versicherte können aktuell ihre Beiträge nicht mehr bezahlen, weil sie aufgrund der Corona-Krise deutliche Einkommenseinbußen haben. Besonders betroffen sind die rund 1,1 Millionen privat versicherten Selbstständigen. Während die Bundesregierung für alle Betroffenen eine zeitweilige Öffnung des so genannten Basistarifs plant, fordern Verbraucherschützer und PKV-Verband, Hilfsbedürftigen einen Zugang zum 2009 geschlossenen Standardtarif zu ermöglichen.

Regierung für Basistarif

Wer finanziell hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts wird, kann jederzeit in den Basistarif wechseln, der vergleichbare Leistungen wie die GKV bietet. Bei Versicherten, die finanziell hilfsbedürftig sind, wird der Beitrag im Basistarif halbiert. Zudem beteiligt sich der Grundsicherungsträger und übernimmt den Versicherungsbeitrag – bis zu 100 Prozent der Kosten. Auf diese Weise erhalten Hilfebedürftige in der PKV einen Versicherungsschutz ganz ohne eigenen Beitrag.

Derzeit können sie später aber nicht mehr ohne Gesundheitsprüfung, die mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen verbunden sein kann, in ihren alten Tarif zurückkehren. Daher soll es eine Corona-Sonderregelung ermöglichen, dass die Betroffenen so gestellt werden, wie sie vor Umstieg in den Basistarif standen.

Lobby und Verbraucherschützer: Standardtarif öffnen

Der PKV-Verband lehnt eine solche Regelung hingegen ab. Er fordert den Standardtarif jetzt auch für alle jüngeren Privatversicherten zu öffnen. Der PKV-Sozialtarif brächte gerade für ältere Selbstständige eine große Beitragsentlastung, weil die Alterungsrückstellungen angerechnet werden. Schützenhilfe erhält der PKV-Verband überraschender Weise von Verbraucherschützern.

„Bundesregierung und Deutscher Bundestag sollten allen wirtschaftlich von Corona betroffenen PKV-Versicherten befristet den Zugang zum Standardtarif öffnen“, fordert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV). Der Standardtarif wäre eine bedarfsgerechte und transparente Lösung in der Corona-Krise.

Bedarfsgerechter Schutz geht verloren

So verweist Kleinlein darauf, dass PKV-Versicherte mit Zahlungsschwierigkeiten auf Grund der Corona-Krise derzeit nur zwei Optionen hätten. „Entweder sie setzen die Prämien aus – müssen diese aber später nachzahlen, ohne zu wissen, wie. Oder sie wechseln in einen prämiengünstigeren Tarif mit niedrigeren Leistungen, dann jedoch mit der Gefahr, keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz mehr zu haben“, warnt Kleinlein.

Der Gesetzgeber führte 1994 den PKV-Standardtarif als brancheneinheitlichen Tarif ein, um für langjährig PKV-Versicherte einen vergleichsweisen günstigen Versicherungsschutz sicherzustellen. Dieser orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. 2009 hat ihn die Große Koalition aber für Neuversicherte geschlossen.

Günstiger Umstieg mit Rückkehroption

Viele Versicherer, wie beispielsweise Allianz, Debeka, HUK-Coburg oder R+V bieten ihren Versicherten derzeit einen zeitweiligen Umstieg in einen günstigen, aber leistungsschwächeren Tarif an. Später können die Kunden ohne Risikoprüfung in ihren angestammten Tarif zurückkehren.

Doch eine gute Lösung ist dies eigentlich nicht. „Gerade in der jetzigen Situation angesichts der Corona-Pandemie ist ein starker Krankenversicherungsschutz wichtig“, heißt es bei der Allianz. Daher wird derzeit überwiegend eine – zinslose – Beitragsstundung von den Versicherern angeboten. Die ARAG berichtet, dass die meisten Kunden mit finanziellen Schwierigkeiten, die Beitragsstundung vom zeitlichen Rahmen her bisher nicht ausschöpfen wollen. Vielmehr werde tatsächlich eine Überbrückung gesucht. Bisher hat die Arag 150 Kunden erfolgreich beraten.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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