Court of Session gibt grünes Licht für Standard Life-Bestandsübertragung

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Deutsche Standard Life-Kunden müssen sich keine Sorgen machen, wie sich das chaotische Geschehen rund um den Brexit weiter entwickelt. Das Unternehmen hat vom schottischen Court of Session die letzte notwendige Genehmigung erhalten, seine deutschen und österreichischen Bestände auf die Standard Life International DAC in Dublin zu übertragen.

Das oberste schottische Zivilgericht hat dem Plan zugestimmt, die Verträge von der schottischen Standard Life Assurance Limited auf die irische Standard Life International DAC zu übertragen. Damit seien die vom britischen Aufsichtsrecht vorgeschriebenen Vorgaben des Part VII-Transfers erfüllt worden.Das Gericht habe in den vergangenen Monaten ausführlich geprüft, ob die Belange der Versicherungsnehmer hinreichend gewahrt seien.

Bafin hat weiter die Rechtsaufsicht

"Heute ist ein bedeutender Tag für Standard Life. Wir haben in den vergangenen 36 Monaten intensiv an einer Lösung für unsere Kunden und Vertriebspartner gearbeitet, die für maximale Planungssicherheit sorgt. Ich freue mich sehr, dass wir die Genehmigung erhalten haben", sagt Peter Tyson, zuständiger Brexit Programme Director bei Standard Life. Die Übertragung werde bis zum 29. März, dem vorgesehenen Austrittsdatum Großbritanniens aus der EU, abgeschlossen sein.

Nach der Übertragung werde der Versicherer mit mehr als 600.000 Verträgen von deutschen, österreichischen und irischen Kunden und einem voraussichtlichen Versicherungsvertragsvermögen von 26 Milliarden Euro wahrscheinlich der zweitgrößte irische Lebensversicherer sein.

Die deutschen Kunden sollen die Veränderungen nicht spüren: Die Verwaltung und Betreuung der Verträge sollen wie gewohnt in Deutschland stattfinden. Auch nach der Übertragung gelte weiterhin deutsches Vertrags- und Steuerrecht. Auch die Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bleibe unverändert bestehen.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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