Damit der Neustart nicht zur nächsten Betriebsunterbrechung führt

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Weltweit wurden in Folge der Coronavirus-Pandemie Unternehmen vorübergehend geschlossen. Nun bereiten sich viele Firmen auf die Wiedereröffnung vor. Dabei ist es wichtig, dass sie Vorsicht an den Tag legen, um mögliche Probleme zu identifizieren, die während der Schließung aufgetreten sein könnten, oder um Schäden vorzubeugen, die beim Hochfahren von Anlagen entstehen könnten. Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) macht auf dieses Problem aufmerksam.

Wiedereröffnung ist mit Nachsicht zu betreiben

„Die Wiedereröffnung von Betrieben, die länger stillgelegt waren oder leer standen, stellt eine Reihe von Herausforderungen bei der Schadenverhütung dar, insbesondere bei Produktionsbetrieben mit gefährlichen Anlagen oder Prozessen", erklärt Johannes Haberl Senior Consultant Engineer, AGCS Central & Eastern Europe. „Beispielsweise müssen brennstoffbefeuerte Anlagen unter Umständen neu gestartet werden, was ein zusätzliches Brand- und Explosionsrisiko darstellt.“ Es könne in der aktuellen Situation auch sein, dass weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um die Produktionsanlagen sicher zu betreiben oder auf Notfälle zu reagieren. Außerdem könnten durch Nachlässigkeiten bei der Wartung von Gebäuden, Anlagen oder Brandschutzsystemen gefährliche Situationen entstehen.

Wenn der falsche Neustart den Betriebsablauf wieder stoppt

Besonders genau sollten Unternehmen den Zustand ihrer elektrischen Geräte und Anlagen prüfen, da etwa 20 Prozent bis 30 Prozent der AGCS-Feuerschäden damit in Zusammenhang stehen. Die Versicherer haben in der Vergangenheit immer wieder eine Reihe von Bränden erlebt, die auf technische Defekte oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, wenn die Maschinen hochgefahren oder für die Wiederinbetriebnahme gereinigt wurden. Johannes Haberl kommentiert die Lage so: „Der Neustart kann damit im schlimmsten Fall zu weiteren Betriebsunterbrechungen nach der Coronavirus-Betriebsunterbrechung führen.“

Eine AGCS-Analyse von Schadensfällen in der Versicherungsbranche über fünf Jahre zeigt, dass Brände bereits fast ein Viertel (24 %) des Wertes aller Versicherungsansprüche von Unternehmen ausmachen. Brände sind damit die Hauptschadensursache, während eine fehlerhafte Ausführung und Wartung (8 %) und Maschinenschäden (5 %) an dritter beziehungsweise siebter Stelle der häufigsten Schadensursachen stehen.

Alle Inspektions-, Test- und Wartungsverfahren komplett durchführen

Laut dem AGCS-Bulletin „Coronavirus: Maßnahmen zur Verhinderung von Sachschäden bei der Wiederinbetriebnahme von Unternehmen nach einer vorübergehenden Schließung“ ist die Überprüfung der Standortsicherheit eine wesentliche Maßnahme, die Unternehmen vor der Wiederinbetriebnahme in Betracht ziehen sollten. Eine gründliche Selbstinspektion des Standorts, einschließlich aller Gebäude und Anlagen, ist geboten, um gefahrenträchtige Zustände wie Schäden, Wartungsprobleme, unsachgemäßen Betrieb oder Lagerung oder Anzeichen von Vandalismus zu erkennen und zu beheben. Die Unternehmen sollten auch alle Inspektions-, Test- und Wartungsverfahren, die seit der Abschaltung möglicherwiese unterblieben sind, komplett durchführen.

 

 

 

 

 

Angemessene Brandschutzvorkehrungen treffen

Überall dort, wo nun alkoholbasierte und damit entflammbare Desinfektionsmittel zur Hand- oder Flächenreinigung zum Einsatz kommen, sollten angemessene Brandschutz-vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehören das Fernhalten von Zündquellen, die Aufforderung an alle Mitarbeiter, ihre Hände trocken zu reiben, damit die Dämpfe sicher verfliegen können, die Entsorgung aller Abfalllappen in zugelassenen, geschlossenen Behältern und die Lagerung von brennbaren Stoffen in dafür vorgesehenen, abgesperrten Räumen.

„Die anstehende Wiederinbetriebnahme ist ein idealer Zeitpunkt für Präventionsmaßnahmen, aber auch für die Aktualisierung von Business Continuity- und Notfallplänen, die in denen zurückliegenden Wochen zum Einsatz kamen", betont Jürgen Wiemann, der bei der AGCS in Zentral- und Osteuropa für die Feuerversicherung zuständig ist: „Unternehmen sollten solche Pläne auf der Grundlage der während der vorübergehenden Abschaltung gewonnenen Erkenntnisse überarbeiten und so auf dem neuesten Stand halten.“

Quelle: AGCS

Autor(en): Versicherungsmagazin

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