Die Eigenheimrente in der Praxis

Wie funktioniert die Riester-Förderung bei der Darlehenstilgung?

Bei den Riester-Zuschüssen innerhalb der Eigenheimrente errechnet das Finanzamt eine fiktive Riester-Rente, die später versteuert werden muss. Drei Schritte sind für die Immobilieneigentümer wichtig, wie berichtet.

Schritt 1:
Wer bei Kauf oder Herstellung einen nach Riester zertifizierten Darlehensvertrag abschließt, muss wie jeder andere Riester-Sparer auch, einen bestimmten jährlichen Mindestbetrag tilgen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Immobilieneigentümer müssen deshalb im Jahr 2008 inklusive Zulagen mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens, höchstens 2.100 Euro pro Jahr tilgen.

Die Zulagen werden direkt als Tilgung in den Darlehensvertrag einbezahlt. Wie beim klassischen Riester-Sparer prüft das Finanzamt bei der Abgabe einer Steuererklärung, ob der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug der Tilgungs-Beiträge und Zulagen höher ausfällt als der Zulagenanspruch. Ist das der Fall, winkt eine zusätzliche Steuererstattung.

Schritt 2:
Die geförderten Tilgungsraten und die erhaltenen Zulagen werden nach § 92a Abs. 2 EStG in der Fassung des Gesetzesentwurfs fiktiv in einem Wohnförderkonto festgehalten und jährlich mit zwei Prozent fiktiv verzinst. Mit der Führung dieses Förderkontos kann wie beim klassischen Riester-Sparer ausgerechnet werden, wie hoch seine durch die Förderung erworbenen Rentenansprüche wären.

Schritt 3:
Zu Beginn der fiktiven Auszahlungsphase hat der geförderte Eigenheimbesitzer die Wahl, ob er die ermittelte fiktive Riester-Rente begrenzt bis zu seinem 85. Lebensjahr innerhalb der nachgelagerten Besteuerung mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern möchte oder ob er den Saldo seines Wohnförderkontos auf einen Schlag versteuern möchte.

Entscheidet er sich für die Einmalversteuerung, wird er mit einem Abschlag von 30 Prozent belohnt, muss also nur 70 Prozent seines Wohnförderkontos mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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