Wer bislang ein Auto an- oder ummelden wollte, brauchte zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung, die so genannte Doppelkarte. Das alte Dokument aus Papier wird ab 1. März 2008 durch ein elektronisches Verfahren, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ersetzt.

"Von der Versicherung bekommt der Fahrzeughalter künftig eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination (eVB-Nummer) genannt, die zusammen mit seinem Namen und seiner Adresse in einer zentralen Datenbank gespeichert wird. Die Nummer kann er persönlich, aber auch telefonisch oder per Internet bei der Versicherung oder seinem Vermittler erfragen. Die Nummer nennt der Fahrzeughalter dem Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle. Die Behörde kann online prüfen, ob für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug dann zulassen", erklärt Jörg Steinhauer von der den neuen Prozess.

Soll Prozesse beschleunigen
Zwar müssen Kfz-Halter weiterhin persönlich bei der Behörde erscheinen - an dem eigentlichen Verfahren ändert sich aber nichts. Die elektronische Versicherungsbestätigung soll vor allem die Prozesse beschleunigen und vereinfachen und für mehr Sicherheit sorgen: Sie soll zum Beispiel Fälschungen oder ungültige Versicherungsbestätigungen vermeiden helfen. Außerdem kann der Fahrzeughalter seine Codenummer schneller und unkomplizierter bekommen als die alte Papierkarte. Für die Versicherungsnehmer ändert sich zunächst nichts. Während der Übergangsphase, die voraussichtlich bis Ende 2008 dauern wird, stellen die Versicherer noch wie bisher Versicherungsbestätigungen aus Papier aus. Die Codenummer wird dann aber schon auf die Karte gedruckt. Ab September 2008 sollen dann auch andere Mitteilungen der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörden übermittelt werden.

Autor(en): Susanne Niemann