Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten soll ein Ende haben

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Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die so genannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. In einer kürzlich gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Beitragserhebung in der Krankenversicherung beendet werden kann.

Zu überlegen ist nach Ansicht der Länder insbesondere, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist. Außerdem soll die Bundesregierung sondieren, wie die gesetzlichen Krankenkassen die Mindereinnahmen kompensieren können, wenn die Doppelverbeitragung wegfallen würde.

Angesichts der aktuell besseren Finanzlage gesetzlicher Krankenkassen und der demografischen Entwicklung sollte nach Ansicht des Bundesrat Ziel des Gesetzgebers sein, die Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht noch übermäßig zu belasten.

Der Ursprung der Doppelverbeitragung

Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück. Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen wurde damals beschlossen, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Das GKV-Modernisierungsgesetz galt ohne Übergangsfrist und wurde rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt. Hierdurch entstand die so genannte Doppelverbeitragung.

Quelle: Bundesrat

Autor(en): Versicherungsmagazin

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