Doppelverbeitragung: Seltene Einigkeit der Politik

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Von Linken bis FDP waren sich die Politiker bei der „Handelsblatt-Konferenz Betriebliche Altersversorgung“ einig: Die Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung soll weg. Die Frage ist nur, wie und wie schnell.

"Es muss was passieren" und "Wir müssen in Sachen Doppelverbeitragung agieren" waren eindeutige Aussagen von Dr. Carsten Linnemann, stellevertretender Vorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion. Er sei stinkesauer darüber, dass das Thema von Bundeskanzlerin Angela Merkel von der Agenda genommen worden sei. Bekanntlich hatte Merkel festgestellt, dass eine Entlastung der Betriebsrentner „relativ kostspielig“ wäre und nicht im Koalitionsvertrag stehe. Die Große Koalition solle lieber erst einmal die vereinbarten Projekte abarbeiten.

Elementar für betriebliche Altersvorsorge

Doch beim Ziel herrschte Einigkeit in der Diskussionsrunde: Die so genannte Doppelverbeitragung gehört abgeschafft. Denn derzeit müssen Betriebsrentner auf Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Matthias Birkwald, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken, wies darauf hin, dass die Linke sich schon seit 2015 gegen die Doppelverbeitragung einsetze. Es könne nicht sein, dass Betriebsrentner bei Rentenbezug Einbußen von 18 Prozent hätten. Für die betriebliche Altersvorsorge sei das elementar, dass dies ein Ende habe.

Auch FDP-Vertreter gegen Doppelverbeitragung

Auch Johannes Vogel, Mitglied des FDP-Bundesvorstands, sprach sich gegen die Doppelverbeitragung aus, auch wenn die FDP nicht immer dagegen argumentierte. Vogel wies darauf hin, dass 2004 die FDP gegen diese Regelung abstimmte.

"Das Geld ist da"

Zwischen 2010 und 2018 sei viel Geld in die gesetzliche Krankenversicherung geflossen, da niemand einen solch langen Aufschwung erwartete. "Das Geld ist da", meinte Linken-Vertreter Birkwald. Denn die entstehende Finanzierungslücke könne aber nicht der Steuerzahler übernehmen.

Autor(en): Bernhard Rudolf

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