Edle Mäntel nur für wohlhabende Kunden

Mit einem ganzen Maßnahmenpaket hat die deutsche Niederlassung der sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf mehr Effizienz getrimmt und dabei die Verwaltungsaufwendungen um 14 Prozent gesenkt (Quote: 2,84 Prozent). Viele Prozessabläufe seien gestrafft und Strukturen optimiert worden.

„Jetzt können wir daran gehen, unsere Wachstumsstrategie in Produkte umzusetzen“, so Hauptbevollmächtigter Manfred Behrens. Angesichts des harten Sanierungskurses seien zwei Prozent Plus bei den Beitragseinnahmen (1,324 Milliarden Euro) gar nicht so schlecht, machte sich Behrens Hoffnung auf ein besseres laufendes Geschäftsjahr. Der Jahresüberschuss sei 2007 um eine Million Euro auf 28 Millionen Euro gefallen.

Verbeserung bei BU und fondsgebundener Rentenversicherung
Als erste Schritte der neuen Wachstumsstrategie nannte Behrens eine deutliche Verbesserung der Marktposition bei Berufsunfähigkeits-Policen und der fondsgebundenen Rentenversicherung. In der BU-Sparte soll es zahlreiche neue Produkt-Features geben, die in den kommenden Tagen auf einer bundesweiten Roadshow vorgestellt werden. Für das zweite Halbjahr 2008 kündigte Behrens zudem ein nicht-versicherungsförmiges Pensionsfondsprodukt zur Übernahme von Versorgungsverpflichtungen an. Derzeit wird in Luxemburg eine Plattform für fondsgebundene Produkte mit Garantien (Variable Annuities) entwickelt. „Die erste Lancierung eines Produktes mit frei wählbaren Garantien der Swiss Life Products (Luxembourg) S. A. ist in Deutschland geplant“, kündigte Behrens an, der sich in allen Bereichen eine stärkere Marktposition verspricht.

Vermögensverwaltung im Versicherungsmantel
Dabei ist Swiss Life im Wachstumsmarkt „Grenzüberschreitendes Geschäft“ mit neuen Produkten bereits gut unterwegs. Wie Bruno Pfister, designierter Vorstandschef der Swiss Life AG (Zürich) berichtet, sei mit der Vermögensverwaltung mit Versicherungsmänteln bereits 2003 in Luxemburg begonnen worden. Ende 2004 erfolgte die Gründung einer Tochter in Liechtenstein, die durch den Zukauf der Capital Leben 2006 zum dortigen Marktführer avancierte. Dabei gehe es um flexible Anlagestrategien für vermögende Privatkunden mit Hilfe von Versicherungen gegen Einmalbeitrag (ab 100.000 Euro). Im Unterschied zu herkömmlichen Versicherungen gebe es keinen Deckungsstock, der sich dem Einfluss des Kunden entziehe und auch keine individuelle Strategie erlaube, sondern eine individuellere Vermögensverwaltung. Dabei seien die Produkte im Geschäftsfeld „Privat Placement Life Insurance“ nicht brandneu, aber im Markt noch wenig bekannt, räumte Pfister ein. Bis Ende 2007 wurden zwölf Milliarden Euro in diesem Segment eingesammelt, das 40 Prozent des Umsatzwachstums der Swiss-Life-Gruppe insgesamt ausmacht.

Kombination von Risikoschutz und Flexibilität
Bei den Produkten, einem Lebensversicherungs-Mantel (LAP Germany Capital) und einem Rentenversicherungs-Mantel (LAP Germany Pension), gehe es auch um Steueroptimierung, aber vor allem um die Kombination von angemessenem Risikoschutz und flexibler Kapitalanlage. Steuerliche Restriktionen in Deutschland für das Mantelgeschäft erwartet Pfister nicht. „Dann müsste der Finanzminister auch die Steuervorteile deutscher Lebensversicherungen kappen“, erklärte Pfister. Hintergrund: Die grenzüberschreitenden Mäntel werden von unterschiedlichen Rechtsträgern im Ausland nach ausländischem Recht aufgelegt und beaufsichtigt - darunter Liechtenstein, Luxemburg, Singapur und demnächst auch im Mittleren Osten. Allerdings gelte stets das lokale Steuer- und auch Versicherungsvertragsrecht. Dies bedeutet, dass jeder Vergleich mit Trusts in Liechtenstein an den Haaren herbeigezogen sei, betonte Pfister. Für deutsche Kunden gilt also deutsches Steuerrecht und deutsches Versicherungsvertragsrecht.

Selbst beim Spitzensteuersatz weniger als Abgeltungssteuer
Dennoch bleiben Vorteile für Kunden: Der Mantel dient nur als „Verkleidung“ für das dahinter stehende Bankdepot. Wobei auch die bei Zwischenverkäufen erzielten Gewinne steuerfrei bleiben, da das ganze Wertpapierportfolio in eine Lebensversicherung übertragen wird. Während der Laufzeit fallen überhaupt keine Steuern an, und nach Fälligkeit muss lediglich der halbe Ertrag mit dem Fiskus geteilt werden. Das heißt, selbst beim Spitzensteuersatz bleibt man unter der Höhe der Abgeltungssteuer. Wird eine Rentenzahlung vereinbart, ist sogar nur der Ertragsanteil steuerpflichtig (bei Start mit 65: 18 Prozent).

Bildquelle: Pixelio

Autor(en): Detlef Pohl

Alle Branche News