Einzahlungen in bAV sind rückläufig

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Die hohe Inflation sowie die Sorge vor explodierenden Kosten für Strom und Heizung wirken sich auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland aus. Immer mehr Menschen stoppen die Einzahlungen in ihre Betriebsrente, berichtet die DCS Deutsche Clearing-Stelle. Demnach stieg die Zahl der Beitragsfreistellungen und Anträge auf vorzeitige Auflösung im Jahr 2022 um rund das Doppelte gegenüber dem Vorjahr.

Laut DCS, die sich auf eigene Erhebungen beruft, sind die rückläufigen Einzahlung besonders im vierten Quartal 2022 deutlich gestiegen. Die meisten Beschäftigten setzten auf eine Beitragsfreistellung, doch auch die Anfragen zur vorzeitigen Auflösung würden zunehmen.

"Gerade Menschen in niedrigeren und mittleren Einkommensgruppen sparen in der aktuellen Situation bei der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings erhöht sich das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen nur unwesentlich. Denn wer seine bAV-Einzahlungen stoppt, verzichtet auch auf Zuschüsse des Arbeitgebers und auf Vorteile in puncto Steuer und Sozialversicherung" sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS. Da reduzierte Einzahlungen zwangsläufig zu weniger Rente im Alter führt, stiegen laut Eckert die Risiken von Altersarmut.

Kündigung lohnt sich meist nicht

Die Investition in eine bAV liegt laut DCS-Statistik im Schnitt bei 115 Euro pro Monat, den Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent eingeschlossen. Wer den Vertrag beitragsfrei stelle, erhalte jedoch lediglich 55 Euro mehr netto ausbezahlt. Eckert weiß, dass der angegebene Rückkaufswert viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einer Kündigung verleitet. Doch tatsächlich unterliege die Auszahlung der Abfindung aus einem bAV-Vertrag noch Steuern und Sozialabgaben. Das wirke sich mindernd aus, warnt er. Zudem ist eine vorgezogene Auszahlung einer bAV nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt möglich.

Der DCS nennt ein Beispiel, das die Vorteile einer Vertragsfortführung zeigen soll: "Ein Arbeitnehmer im Alter von 30 Jahren, der 32.400 Euro brutto verdient und eine bAV mit einem Rückkaufswert von 15.000 Euro auflöst, erhält daraus nur 11.148 Euro ausbezahlt. Grund: Es fallen Steuern auf die auszuzahlende Summe an. Ferner können Sozialabgaben diesen Betrag noch weiter reduzieren. Bei unveränderter Fortführung des Vertrags hätte der Beschäftigte jedoch ein Kapital von mindestens rund 63.000 Euro aufgebaut."

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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