Elektronisch mit der BaFin kommunizieren

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Ab dem 1. Januar 2023 ist es für Versicherer und Pensionsfonds möglich, das Sicherungsvermögensverzeichnis für das abgelaufene Geschäftsjahr auf digitalem Weg bei der Versicherungsaufsicht einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermuntert sie bereits seit geraumer Zeit, ihre Einreichungen elektronisch vorzunehmen.

Die Übermittlung des Sicherungsvermögensverzeichnis erfolgt mit qualifizierter elektronischer Signatur im PDF/A-Format über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der Aufsicht. Die BaFin begrüßt es ausdrücklich, wenn Unternehmen die neugeschaffene Einreichungsmöglichkeit nutzen. Alternativ ist es jedoch weiterhin möglich, die Sicherungsvermögensverzeichnisse in Papierform zu übersenden.

Auch Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte digital einreichen

Zum 1. Juli 2022 hatte die Versicherungsaufsicht schon die Möglichkeit geschaffen, Berichte der Wirtschaftsprüfer mit qualifizierter elektronischer Signatur zu übersenden. Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie können die Unternehmen zudem ihre Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte digital einreichen.

Prozesse sollen schneller und effizienter gestaltet werden

Die Versicherungsaufsicht verfolgt konsequent das Ziel, mit den von ihr beaufsichtigten Unternehmen möglichst ausschließlich auf elektronischen Wege zu kommunizieren. So sollen Prozesse schneller und effizienter gestaltet werden.

Weitere Hinweise zur elektronischen Einreichung der Sicherungsvermögensverzeichnisse und der Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer sowie zur allgemeinen elektronischen Kommunikation gibt es auf der BaFin-Webseite Kommunikation mit der Versicherungsaufsicht.

Quelle: BaFin

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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