Elektronische Gesundheitskarte auch unter Fachleuten umstritten

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bleibt nicht nur in der Politik, sondern auch unter Experten umstritten. Dies zeigte sich am Montagnachmittag bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. So betrachtete ein Experte das Datenschutzkonzept der elektronischen Gesundheitskarte auch für "höchste Anforderungen" als ausreichend, während andere Fachleute Bedenken äußerten.

Moniert hatten bereits sowohl die FDP-Fraktion als auch die Grünen die informelle Selbstbestimmung und die Sicherheit der Daten, die auf der Karte künftig gespeichert werden sollen. Es müsse der Zugriff auf die sensiblen Daten durch den Staat, Unternehmen oder andere Stellen unterbunden und das so genannte Freiwilligkeitsprinzip von Patient, Arzt und Anbieter von Gesundheitsleistungen gewahrt werden.

Manfred Zipperer, Jurist und Fachmann für die gesetzliche Krankenversicherung, ist dagegen der Auffassung, das Konzept stelle schon jetzt sicher, dass Dritte keinen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Cord Bartels von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte versicherte ebenfalls, dass der Datenschutz bei der Gesundheitskarte durch "weitreichende Vorkehrungen sichergestellt" werde. Von einem vorbildlichen Sicherheitsniveau sprach auch Peter Haas, Informatikprofessor an der Fachhochschule Dortmund. Kein Land unternehme hier so viele Anstrengungen wie die Bundesrepublik, meinte der Experte.

Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnte allerdings vor der Entstehung eines "Datenberges", der "Begehrlichkeiten wecken" werde. Wenn etwa nach einem Gewaltverbrechen an einem Kind Tatortspuren auf eine seltene Krankheit des Täters hinweisen sollten, könne schnell eine öffentliche Diskussion über einen Zugriff auf die entsprechenden Daten zur Strafverfolgung entstehen.

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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