Entwurf beschlossen: Erhöhte Eigenmittel nun ein Muss

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Der vom Bundeskabinett beschlossene "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht" sieht neue Bewertungsvorschriften, Eigenkapital- und Aufsichtsregeln für Versicherer vor. Ähnlich wie bei Banken müssen die Versicherungsunternehmen ihre Eigenmittel erhöhen.

Mit dem Gesetz soll die europäische Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, die Solvabilität II-Richtlinie (Solvency II), national umgesetzt werden. Dieses Gesetz und das jüngst verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz sollen dazu beitragen, dass die Ansprüche der Versicherten auf ihre vertraglichen Leistungen sicherer werden. Dies ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.

Damit Risiken früher erkannt werden
Die Reform der Versicherungsaufsicht betrifft auch die Geschäftsorganisation der Unternehmen. Diese müssen nun höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen. Das Ziel dabei: Versicherungen besser zu überwachen und Risiken früher zu erkennen.

Gleichzeitig soll so das Aufsichtsrecht im europäischen Binnenmarkt harmonisiert und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Versicherungsunternehmen, die zu einer Versicherungsgruppe gehören, unterliegen einer zusätzlichen Aufsicht, bei der die Finanzlage der gesamten Gruppe analysiert wird.

Bafin ist zur Zusammenarbeit verpflichtet
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist ausdrücklich zur Zusammenarbeit verpflichtet mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Schließlich ist eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen europaweit tätig. Versicherungsgruppen, die grenzüberschreitend tätig sind, sollen so effizienter überwacht werden können.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2016 gelten. Die Richtlinie muss bis zum 31. März 2015 in nationales Recht umgesetzt sein.

Text- und Bildquelle: ©Bundesregierung / Bundesfinanzministerium

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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