Entwurf zur Deckelung der Abschlussprovision löst heftige Kritik aus

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) hält den Referentenentwurf zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen in weiten Teilen für ungeeignet und lehnt deshalb den Entwurf für den Bereich Lebensversicherung ab. Auch seine Überarbeitung missfällt dem Verband.

Der Referentenentwurf und hier vor allem der Wettbewerb der Stellungnahmen, dem Versicherungsvermittler einen immer geringeren Provisionssatz zuzubilligen, schwächt den Vermittler als treuhandähnlichen Sachwalter des Kunden und die Gefahr steigt, dass er bei Lebensversicherungen im Privatkundengeschäft auf kaltem Wege abgeschafft wird.

Entwurf für Restschuldversicherungen als sachgerecht erachtet

Soweit es den Bereich der Restschuldversicherung betrifft, hält der BDVM den Entwurf mit seiner einfachen und klaren Deckelung – einen geänderten Begriff der Abschlussprovision unterstellt - für sachgerecht, weil in diesem Bereich die Frage eines Missstandes zu Recht problematisiert würde.

Der BDVM ist davon überzeugt, dass der vorgelegte Referentenentwurf 

  1. unverändert eine ausreichende Begründung für einen derartig weitgehenden Eingriff in die Freiheitsrechte von Versicherern und Vermittlern in Abwägung zu den wirtschaftlichen Effekten vermissen lässt,
  2. bezüglich des erweiterten Vergütungskorridors von 1,5 Prozent vollständig missglückt ist,
  3. Versicherungsmakler und hier insbesondere junge Makler mit seinem zweistufigen Ansatz für die Begrenzung der Provisionen benachteiligt,
  4. Abschlussprovisionen von anderen Vergütungsarten, speziell der Betreuungsprovision, Dienstleistungsvergütung und einer laufenden Verprovisionierung, nicht richtig abgrenzt und mit der Verankerung von Grundsätzen in § 32 VAG weit über den Regelungsbereich des Referentenentwurfs (LV und Restschuldversicherung) hinausgeht,
  5. im Kern die mittelbare Aufsicht der Bafin über die Versicherungsvermittler und speziell des Versicherungsmaklers verstärkt,
  6. bei einer Umsetzung speziell für Versicherer mit erheblichen Kosten zur Einführung und Nachhaltung eines Qualitätssicherungssystems verbunden ist, die die geringen Verbesserungen der Rentabilität von Lebensversicherungen aufzuzehren könnten,
  7. bei Abwägung der unterschiedlichen Interessen nicht förderlich sei, den Menschen zu verdeutlichen, dass private und eigenverantwortliche Altersversorge notwendig ist.

Öffentliche Versicherer beziehen vehement Position gegen den Referentenentwurf

Auch die Öffentlichen Versicherer sind ganz und gar nicht mit dem Referentenentwurf einverstanden. Guido Schaefers, Vorsitzender des Versicherungsausschusses Leben im Verband öffentlicher Versicherer, macht seinem Ärger in einem Statement Luft:

„Das Einschreiten des Gesetzgebers entbehrt jeglicher Grundlage“, schimpft Guido Schaefers, Vorsitzender des Versicherungsausschusses Leben im Verband öffentlicher Versicherer. Das Lebensversicherungsreformgesetz aus dem Jahr 2014 habe seine positive Wirkung nachweislich entfaltet, insbesondere die Provisionen gingen zurück. „Zudem sieht die EU-Vertriebsrichtlinie IDD umfangreiche Vorkehrungen für einen verbesserten Verbraucherschutz und zur Vermeidung von Fehlanreizen vor“, so Schaefers.

Ähnlich kritisch sehen die Öffentlichen auch den von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vorgestellten Vorschlag einer „Extrarente“. Nach Einschätzung von Schaefers ist besonders bedenklich, dass diese Art der Rente den sparenden Arbeitnehmer dem
vollen Aktienmarktrisiko aussetzt.

Endlich die Riester-Rente umfassend verbessern

„Das Fehlen von Garantien erweist sich schon beim neuen Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung als gravierendes
Hindernis“, so der Vorsitzende des Ausschusses. Statt immer wieder kontraproduktive Diskussionen über verschiedenste Modelle der Altersvorsorge zu führen, die die Menschen verunsichern, sollte die Riester-Rente umfassend verbessert werden. Hierfür lägen
schon seit längerem gute Vorschläge auf dem Tisch. Dazu zählen unter anderem die Vereinfachung des Zulagenverfahrens und die Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten auf (Solo-)Selbstständige.

Quellen: BDVM, Verband öffentlicher Versicherer

Autor(en): Versicherungsmagazin

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