Erziehung durch Bußgelder funktioniert nicht

Höhere Bußgelder für Radfahrer, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, bringen nichts. Dieser Ansicht ist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) und widerspricht damit Forderungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Auch einer Kennzeichenpflicht steht sie ablehnend gegenüber. "Höhere Strafen nützen gar nichts, wenn die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, gegen Null geht", so der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann.

Auch eine Kennzeichenpflicht könne die Lage nicht verbessern. Denn in Deutschland hafte der Fahrer eines Fahrzeugs und nicht der Halter. Bei Fehlverhalten oder Verstößen müsse nachgewiesen werden, wer gefahren ist. Dazu bräuchte es überall im öffentlichen Raum Kameras. Der bürokratische Aufwand und die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Ergebnis.

Brockmann verwies stattdessen auf die Empfehlungen des Radsymposiums von UDV und Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR) vom März dieses Jahres, in denen die Polizei aufgefordert wurde, eigene Staffeln Rad fahrender Polizisten einzuführen und damit dem Beispiel Münsters zu folgen. Brockmann forderte, dass Schwerpunktkontrollen sich nicht - wie oft üblich- auf die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Ausrüstung der Räder konzentrieren sollten, sondern auf die wesentlichen Regelverstöße: Rotlichtverstöße und Fahren in der falschen Fahrtrichtung, der Unfallursache Nummer eins von Radfahrern. Einig ist sich die UDV mit der GdP bei der Forderung nach Senkung der Alkoholgrenzwerte für Radfahrer.

Brockmann appellierte allerdings auch an alle Radfahrer, die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Unter Radfahrern herrsche die weit verbreitete Meinung diese sei für den Autoverkehr gemacht.

Quelle: GDV
Bild: © Viola Egroh/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News