Europäischer Gerichtshof bestätigt deutsches Unfallversicherungssystem

Anfang März hat der (EuGH) entschieden, dass das deutsche System der mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Wie das erklärt, fallen die Berufsgenossenschaften demnach weder unter das EG-Wettbewerbsrecht noch liegt ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages vor. Damit seien die wiederholt laut gewordenen Zweifel an der Europarechtskonformität der Unfallversicherung "widerlegt und ausgeräumt".

Anlass des Verfahrens war die Klage eines Stahlbauunternehmens, das in der Pflichtmitgliedschaft bei der Maschinenbau-Berufsgenossenschaft und in der Ausschließlichkeitsstellung der Berufsgenossenschaft Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit bzw. gegen europarechtliche Wettbewerbsbestimmungen sah. Das Verfahren wurde dem Gerichtshof vom Sächsischen Landessozialgericht vorgelegt.

Berufsgenossenschaft kein Wirtschaftsunternehmen
Der EuGH lehnte - wie schon deutsche Gerichte in einer Reihe von Parallelverfahren - eine Überprüfung der Stellung von Berufsgenossenschaften vor dem Hintergrund des EG-Wettbewerbsrechts ab, das nur für Unternehmen gilt. Eine Berufsgenossenschaft, so die Auffassung der Richter in Luxembourg, sei aber kein Unternehmen im Sinne des Europarechts. Diese nähmen vielmehr Aufgaben rein sozialer Natur wahr. Der Grund: Diese werden im Rahmen eines Systems tätig, mit dem der Grundsatz der Solidarität umgesetzt wird und das staatlicher Aufsicht unterliegt.

"Die letztendliche Feststellung des Vorliegens eines solchen Systems überlässt der EuGH zwar dem vorlegenden Gericht, doch sprechen seine Ausführungen in dieser Hinsicht eine klare Sprache", heißt es aus dem Ministerium. Zudem habe bereits in anderen Verfahren unter anderem das Bundessozialgericht diese Frage positiv beantwortet. Da der EuGH zudem im deutschen System der gesetzlichen Unfallversicherung auch keinen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages sieht, stelle die Entscheidung „insgesamt ein wichtiges positives Signal für die Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung dar“.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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