Finanzvermittlung: Kommt eine neue Regulierungswelle?

Am gestrigem Dienstag hatte das Bundesverbraucherministerium zu einer Fachtagung zum Thema "Anforderungen an die Finanzvermittlung – Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise" geladen, um mit Vertretern der Branche die geplante "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" zu diskutieren.

Ausgangspunkt war eine im Dezember 2008 veröffentliche Studie des Beratungsunternehmens Evers & Jung mit dem Titel "Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen", die für viel Wirbel in Politik und Wirtschaft gesorgt hat. Zentrale Forderung, die sich aus der Untersuchung ergibt, ist ein einheitliches Finanzdienstleistungsrecht, zumindest aber ein aufeinander abgestimmter Rechtsrahmen, der der Interdisziplinarität von privaten Finanzen besser gerecht wird.

Evers & Jung sprechen sich für sechs zentrale Schritte einer Finanzberatungsregulierung im Sinne der Verbraucher aus:
1. Die neue Rechtslage für die Praxis nutzbar machen.
2. Verbreitung der Finanzberatung ohne Produktverkauf (Honorarberatung).
3. Anreizstrukturen in der Provisionsberatung positiv verändern.
4. Einheitliche Beschwerdehotline für Finanzdienstleistungen kommunizieren.
5. Aufsicht stärken und Zertifizierungen zulassen.
6. Legislative Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für Finanzdienstleistungen ergreifen.

Checkliste für bessere Beratung
Umweltministerin Ilse Aigner plädierte auf der Tagung für einen so genannten Routenplaner für Verbraucher, den sie bei künftigen Finanzberatungen als Grundlage verwenden sollen. Eine entsprechende Checkliste, die zusammen mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erarbeitet wurde, soll ab kommender Woche im Internet veröffentlicht werden (). "Mit Hilfe des Routenplaners soll stets das Produkt ermittelt werden, das für die Bedürfnisse des Kunden am besten geeignet ist, unabhängig davon, wer berät", so Aigner.

Darüber hinaus will das Bundesverbraucherministerium Standards definieren, die bei der Versicherungsvermittlung größtenteils bereits Alltag sind. So soll ein Beratungsprotokoll Pflicht werden, das der Kunde ausgehändigt bekommt. Dazu gebe es bereits ein Gesetzgebungsverfahren. Außerdem auf den Weg gebracht ist eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche auf zehn Jahre. Im Gespräch ist auch ein Produkt-TÜV bzw. eine Zertifizierungsstelle.

Zwang zur Honorarberatung unrealistisch
Andere Probleme sollen laut Aigner möglichst ohne neue Gesetze geregelt werden. So sei etwa eine große Zustimmung hinsichtlich einheitlicher Ausbildungsstandards spürbar. Zudem soll geprüft werden, inwieweit gesetzliche Anforderungen einer Ausweitung der Honorarberatung entgegenstehen. Gerade dieses Thema erregt den Widerspruch der Branche. So betonte Frank Rottenbacher vom , dass eine gesetzlich vorgegebenen Abkehr vom Provisionsvertrieb unrealistisch sei und politisch nicht gewollt sein könne, da ein Zwang zur Honorarberatung viele Verbraucher von notwendiger Altersvorsorge und Versicherungsschutz abhalten würde.

Uwe Laue vom kritisierte, dass die Honorarberatung ohne Abwägung der Vor- und Nachteile präferiert würde. Sie sei allenfalls für einen eingeschränkten Verbraucherkreis sinnvoll, in keinem Fall aber für Geringverdiener.

Foto: Hubert Juranek/

Autor(en): Elke Pohl

Alle Branche News