Forscher wollen Honorarberatung unter die Lupe nehmen

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Handeln Finanzberater und Versicherungsvermittler im Interesse des Kunden, wenn sie für den Verkauf von Finanzprodukten eine Provision erhalten? Nicht immer, wie unter anderem eine Studie des Bamberger Universitätsprofessors Andreas Oehler zeigt. Deshalb setzen Staaten wie Großbritannien oder die Niederlande schon länger auf die Honorarberatung. Die kann sich in Deutschland aber bislang nicht auf breiter Fläche durchsetzen. Denn nicht nur Verbraucher tun sich hierzulande damit schwer, unabhängig vom Kauf eines Finanzprodukts für die Beratungsleistung zu zahlen. Auch die Berater selbst hängen viel zu oft von Provisionen ab, die ihr Auskommen sichern.

Mit ihrer Untersuchung zur Honorarberatung wollen Stephan Paul, Professor am Institut für Finanzierung und Kreditwirtschaft der Ruhr-Universität Bochum, und sein Forscherkollege Fabian Schmitz herausfinden, wo die größten Hürden liegen. Provisionen setzen Fehlanreize für Berater, erläutert Schmitz den Grund, sich intensiver mit der Problematik in Deutschland auseinanderzusetzen. Das vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW geförderte Projekt startete offiziell im Januar 2020. Im Juni soll eine breit angelegte Befragung von Beratern erfolgen.

Anpassung rechtlicher Grundlagen

Auf Basis der so gewonnen Ergebnisse wollen Paul und Schmitz analysieren, welche Probleme und Hemmnisse es aus Sicht der Honorarberater gibt. Zudem soll die gesetzliche Regulierung auf den Prüfstand gestellt werden um zu sehen, wo etwaige Anpassungen nötig wären, um die Honorarberatung effizienter zu fördern und somit langfristig zu einer gleichberechtigten Alternative zur provisionsbasierten Beratung zu machen.

Auch wenn das Thema bei Finanzberatern und Vermittlern hoch umstritten bleibt, erlaubt zum Beispiel die IDD-Gesetzgebung (Insurance Distribution Directive) seit einiger Zeit im Bereich Assekuranz, dass Versicherungsmakler neben den Provisionseinnahmen je nach Situation auch eine Honorarvereinbarung mit ihren Kunden treffen dürfen.

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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