Frauen leben länger – von der Hälfte der Rente

Viel wird gegenwärtig über die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für Frauen gestritten. Die Rentensituation deutscher Frauen ist fatal: In keinem anderen Land der Organisation für wirtschaftliche Zu­sam­menarbeit (OECD) ist das Rentengefälle größer als hierzulande. Im Durchschnitt beziehen Frauen nur die Hälfte der Rente von Männern. So eine Analyse des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Schuld an dieser Situation ist nicht die Erwebstätigkeit der Frauen, die ist in Deutschland sogar höher als im Durchschnitt der OECD-Länder, hat das DIA herausgefunden. Vielmehr verdienten Frauen mit mittleren Einkommen 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen, sie würden oft in Teilzeit- oder Minijobs arbeiten und sie pausierten, solange die Kinder im Haus sind. Das führe zu Mini-Renten.

Fast ein Viertel aller Rentnerinnen hätten im Jahr 2011 eine Rente von weniger als 250 Euro bezogen, stellte das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unlängst in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage fest. Knapp zwei Drittel der Rentnerinnen blieben mit ihren Einkünften aus der gesetzlichen Rente unterhalb des Grundsicherungsbedarfs 2012 von 686 Euro, 84 Prozent erreichten nicht die Marke von 850 Euro, die als Richtwert für die „Lebensleistungsrente“ diskutiert werde.

Niedrigere Einkommen, weniger Arbeitsjahre
Grundsätzlich gelten für Frauen die gleiche Rentenformel, die gleichen Rentenwerte und die gleiche Grenze für die Regelaltersrente wie bei Männern. Wegen ihrer geringeren Ein­kommen und meist weniger Beitragsjahren würden Frauen jedoch weniger persönliche Entgeltpunkte erwerben, was sich bei der Berechnung der Altersrente dann in einer niedrigen indivi­duellen Rente niederschlüge. Vor allem in den westlichen Bundesländern könnten Rentnerinnen zum großen Teil nur auf wenige Versicherungsjahre zurückblicken.

Positiv zu Buche schlügen jedoch Kindererziehungszeiten. Frauen bekämen dafür Entgelt­punkte gutgeschrieben, wenngleich in ganz unterschiedlicher Weise:

o Bei Geburten vor 1992 beträgt die Kindererziehungszeit ein Jahr.

o Bei Geburten ab 1992 werden als Kindererziehungszeit drei Jahre angerechnet.

o Bei Müttern, die während der ersten drei Lebensjahre des Kindes arbeiten, werden die Entgeltpunkte für die Kindererziehung und die Entgeltpunkte für die Erwerbstätigkeit addiert (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

o Bei Müttern, die zwischen dem vierten und dem zehnten Lebensjahr des Kindes in Nie­drig­lohnjobs arbeiten, werden die Rentenbeiträge auf maximal 100 Prozent des Durch­schnittseinkommens aufgewertet, wenn sie am Ende des Berufslebens auf insgesamt 25 Versicherungsjahre kommen.

Wenn Kinder gepflegt werden
Vergünstigungen gäbe es auch für Frauen, die Familienangehörige pflegten. Denn: Sie sind in der GRV pflichtversichert, die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zahlt die Rentenbeiträge. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und dem erforder­lichen Pflegeaufwand. Werden Kinder gepflegt, werden die Beiträge bis maximal 100 Prozent des Durchschnittseinkommens aufgewertet.

Es bestünden aber diverse Möglichkeiten, die Vorsorgesituation zu verbessern:

o Aufstockung der Rentenansprüche aus geringfügigen Beschäftigungen: Mini-Jobberinnen könnten aus eigenen Mitteln die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeit­gebers (15 Prozent) und dem vollen Beitrag (2013: 18,9 Prozent) aufstocken.
Neu: Wer ab 1. Januar 2013 einen Minijob mit maximal 450 Euro ausübe, sei automatisch renten­versichert. Jeder Monat zähle damit als Pflichtbeitrag für das Rentenkonto.

o Abschluss einer Riester-Rente: Eine eigene private Vorsorge könnten auch Frauen mit ge­ringen Einkünften aufbauen, wenn sie eine Riester-Rente zum Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr abschlössen.

Quelle: DIA

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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