Für Makler tickt die Zeitbombe in der bAV

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Kleinen und mittleren Unternehmen sowie den sie betreuenden Versicherungsmaklern drohen massive Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), weil Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung in erheblichem Umfang Mängel aufweisen. Das stellte jedenfalls die bbvs GmbH, ein Tochterunternehmen der Apella AG, in einer Untersuchung fest, die sie gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) veröffentlicht hat. Ein Detailergebnis: In neun von zehn Fällen sind die Entgeltumwandlungsvereinbarungen fehlerhaft oder fehlen gänzlich.

Kleinen und mittleren Unternehmen sowie den sie betreuenden Versicherungsmaklern drohen massive Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), weil Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung in erheblichem Umfang Mängel aufweisen. Das stellte jedenfalls die bbvs GmbH, ein Tochterunternehmen der Apella AG, in einer Untersuchung fest, die sie gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) veröffentlicht hat. Ein Detailergebnis: In neun von zehn Fällen sind die Entgeltumwandlungsvereinbarungen fehlerhaft oder fehlen gänzlich.

Nicht kalkulierte Risiken können die Existenz gefährden
Viele Unternehmen sitzen ebenso wie die an der Einrichtung der bAV beteiligten Makler, ohne es zu wissen, auf einer Zeitbombe. Diese kann zu erheblichen Haftungsansprüchen sowie finanziell belastenden Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen. Da in den Klein- und Mittelbetrieben (KMU) Personengesellschaften oder inhabergeführte Kapitalgesellschaften überwiegen, können diese Risiken nicht selten die Existenz bedrohen. Darüber hinaus kann je nach Fehler auch der Arbeitnehmer Einbußen erleiden, zum Beispiel wenn die Unverfallbarkeit von Arbeitgeberbeiträgen nicht geregelt ist.

Erschreckend: In 95 Prozent der Fälle fehlt die Beratungsdokumentation
Auch in den Fällen, in denen Versicherungsvermittler im Auftrag der Arbeitgeber an der Einrichtung der bAV beteiligt waren, ist die Situation nicht viel besser. So fehlte in erschreckender Höhe, genauer gesagt in 95 Prozent der untersuchten Entgeltumwandlungen, die erforderliche Beratungsdokumentation. Das wird nicht nur für den Arbeitgeber zum Problem. Fehlt die Dokumentation, kann der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass er seine Aufklärungs- und Informationspflichten vollständig erfüllt hat. Auch der Versicherungsmakler kann dann nicht belegen, dass er die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt hat.

„Eine völlig fehlerfreie Entgeltumwandlung in kleinen und mittleren Unternehmen muss man mit der Lupe suchen“, erklärte Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer der bbvs GmbH. Die Rentenberatungsgesellschaft im Apella-Verbund befasst sich vor allem mit der betrieblichen Altersversorgung und hat mehr als 1.000 bestehende Verträge der bAV in den versicherungsförmigen Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse geprüft und die Ergebnisse für das Deutsche Institut für Altersvorsorge zusammengefasst.

Die bAV ist für viele Makler nicht ihr eigentliches Hauptgeschäftsfeld. Daher sollten Vermittler und Makler unabhängige Expertise beim Abschluss von bAV-Verträgen hinzuziehen, um haftungssicher zu arbeiten.

Hintergrundinformationen zu den Initiatoren der Untersuchung
Die bbvs GmbH kooperiert sowohl mit Apella-Partnern als auch mit Maklern, die dem Apella-Verbund nicht angehören. Der 1993 gegründete Maklerpool betreut rund 4.000 angeschlossene Berater und verwaltet im Bereich Investmentfonds knapp 850 Millionen Euro.

Unser Lesetipp für Sie
Auch in der Januar-Ausgabe von Versicherungsmagazin wird die bAV unter der Überschrift „Neuer Schub für die betriebliche Vorsorge“ vielschichtig diskutiert. Die Titelgeschichte liefert verschiedene Perspektiven zu dem komplexen Thema und zeigt auch, wie betriebliche Altersversorgung in anderen europäischen Ländern funktioniert. Hier ein kurzer Blick in den Artikel:

„Die Luft ist raus aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll dies nun ändern. Soll ihr neuen Schwung verleihen und vor allem für Mitarbeiter aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) attraktiv werden. Die Zukunft muss zeigen, wem die Reform Vorteile bringt, wen sie benachteiligt: Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Versicherer. Und was bedeutet sie eigentlich für Makler?
... Die Experten und von den Änderungen Betroffenen bejahen grundsätzlich das BRSG und begrüßen die Bemühungen, die bAV zu starken. Vor allem wird das Vorhaben gelobt, dass die bAV für Geringverdiener bis zu bestimmten Grenzen nicht auf die Grundversorgung angerechnet wird. Doch was das Gesetz nicht erreicht hat, da sind sich die Experten auch einig: die Komplexität der bAV runterzufahren. Hier wünschen sich viele Betroffene Nachbesserungen seitens des Gesetzgebers. Die Zurich zum Beispiel sieht das BRSG aber erst einmal als gutes Ventil, die bAV zu (re-)aktivieren. Sie glaubt, dass „die garantiefreie Auslegung der Betriebsrenten-Reform eine Chance ist, gemeinsam mit den Sozialpartnern innovative Lösungen zu entwickeln“. Zudem ist sie auch fest davon überzeugt, dass „die Zukunft deutlich in garantiefreier Finanzierung mit vielfaltigen Sicherungsmöglichkeiten – auch in der betrieblichen Altersvorsorge – liegt“. Experten erwarten, dass das Sozialpartnermodell in den nachsten Jahren eine erhebliche Verschiebung der finanziellen Aufwendungen für Altersversorgung zugunsten der bAV bewirken wird. Hier wünschen sich viele Betroffene Nachbesserungen.“

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Quellen: Apella, Versicherungsmagazin

Autor(en): Meris Neininger

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