Gegen- und Rückenwind beim Sozialpartnermodell

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Nachdem der Gewerkschaftstag der IG Metall dem Sozialpartnermodell eine Absage erteilte, haben die Tarifpartner im privaten Bankgewerbe ein solches Modell vereinbart. Was das für diese relativ junge Form der betrieblichen Altersversorgung bedeutet.

Vor über fünf Jahren nach seiner Einführung führte das Sozialpartnermodell (SPM) eher ein Schattendasein. Dann wollte 2021 das erste Konsortium „Die Deutsche Betriebsrente“, eine Kooperation der Versicherer Talanx und Zurich, das erste Modell umsetzen. Daraus wurde nichts, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verweigert bis heute die Freigabe. Umgesetzt wurde das Modell später in der Chemiebranche und beim Energieversorger Uniper. Jetzt ein weiterer Erfolg: Die Gewerkschaften Verdi und DBV sowie der Arbeitgeberverband haben sich im privaten Bankgewerbe auf ein SPM geeinigt.

Dabei gab es kurze Zeit davor einen schweren Dämpfer für das SPM. Der Gewerkschaftstag als höchstes beschlussfassendes Organ der IG Metall lehnte das Modell mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ab. Das ist ein herber Rückschlag, beschäftigt die Metall- und Elektroindustrie in Deutschland rund vier Millionen Arbeitnehmer. Der Weg für eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage ohne Garantien ist damit für diese Beschäftigten verschlossen.

Herber Rückschlag im Kampf gegen Altersarmut

Damit ist die IG Metall den ideologischen Kritikern des Modells auf den Leim gegangen. Denn das SPM bietet eine attraktive Versorgung mit guten Renditechancen an, gerade weil keine Garantien bedient werden müssen, die Geld oder entgangene Rendite kosten. Gleichzeitig werden mit dem Modell die Haftungsrisiken für die Unternehmen vermieden. Für die Bundesregierung ist die Ablehnung des von Ex-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eingeführten SPM ein herber Rückschlag im Kampf gegen Altersarmut. So sagte denn auch Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dazu bei einer Fachtagung: „Ich sehe sachlich keine echte Alternative zum SPM und bin von der Qualität dieses Modells weiterhin überzeugt.“

Die Argumentation der Metaller, dass sie die Kapitaldeckung als ein Verfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) grundsätzlich ablehne, zeigt, dass der demografische Wandel dort noch nicht in den Köpfen angekommen ist. Wenn die IG Metall dann noch fordert, besser das Rentenniveau der gesetzlichen Rente von 48 auf 53 Prozent des letzten Nettoeinkommens anzuheben, dann zeugt das von reinem Wunschdenken hinsichtlich des Umlageverfahrens in der GRV. Die dort zu erwartenden Finanzierungslücken lassen sich nämlich nicht einfach per Gewerkschaftsbeschluss ignorieren.

SPM geht auch mit Puffer

Vor dem Hintergrund, dass die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit Jahren bei zuletzt rund 21 Millionen aktiven Anwartschaften stagniert, ist diese Entscheidung kontraproduktiv. Auch deshalb, weil das SPM den Aufbau von finanziellen Puffern zulässt, mit denen das Kapitalmarktrisiko für die versicherten Arbeitnehmer abgemildert werden kann. So hätte man wie in der Chemiebranche verhandeln können, dass die Arbeitgeber auf jeden eingezahlten Beitrag zusätzlich fünf Prozent in einen Sicherungsfonds einzahlen, mit dem Renditeschwankungen in der Auszahlungsphase ausgeglichen werden können.

Übrigens: Sogar die Banker haben einen Sicherheitsfallschirm eingebaut. Es gibt dort das SPM in einer chancen- und einer sicherheitsorientierten Variante. In letzterer wird nur in sichere Anlagen investiert. Und in der chancenorientierten Variante ist ein Sicherheitspuffer von 0,15 Prozentpunkten des Beitrages enthalten.

bAV ist Königsweg der Altersvorsorge

Wie zu hören ist, soll laut BMAS ein „Betriebsrentenstärkungsgesetz 2024“ - leider erst - zum 1. Januar 2025 kommen. Hier ist eine SPM-Öffnung für nicht-tarifgebundene Firmen geplant. Man arbeite bereits an Gesetzesformulierungen. Diese Öffnung ist dringend notwendig, wenn man die bAV in Deutschland fördern will. Denn sie ist der Königsweg der Altersvorsorge. Mit staatlicher Unterstützung, Arbeitgeberbeiträgen und zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträgen wird sie von drei Seiten finanziert.

Autor(en): Bernhard Rudolf

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