Gerichtsverfahren zu lang

Gerichte sind überarbeitet und Prozesse dauern viel zu lange, so die Einschätzung der meisten Bundesbürger. Insgesamt sind 77 Prozent der Bevölkerung mit der heutigen Verfahrensdauer vor Gericht unzufrieden. 64 Prozent sehen die Gerichte als überlastet an. Das hat der "Roland Rechtsreport 2012" festgestellt. Insgesamt wurden 1.558 Personen im September 2012 zu ihren Erfahrungen und Einschätzungen zum Rechtssystem in Deutschland befragt. Die Unzufriedenheit mit den Gerichten ist gegenüber dem Vorjahr noch leicht gestiegen. Auch die Gesetze sind nach Meinung von 61 (Vorjahr 55) Prozent zu kompliziert.


Vermeintlich höhere Erfolgschance mit Staranwälten
Gut ein Viertel der Bundesbürger war in den vergangenen zehn Jahren an einem Gerichtsprozess beteiligt. Für 16 Prozent gab es ein Verfahren, währendelf Prozent sogar mehrmals zum Kadi gehen mussten. Von den Bürgern, die vor Gericht um ihr gutes Recht streiten mussten, sind sogar 81 Prozent über die Länge der Prozesse erbost. Und anscheinend gibt es keine "einheitliche" Rechtsprechung. Je nach Richter würde das Urteil härter oder milder ausfallen, sagen 71 der Befragten. Wer sich daher einen "bekannten" Anwalt leisten könne, wäre im Vorteil, schätzen 64 Prozent der Bürger, die schon einmal vor Gericht gestanden haben.

Streitschlichtung kommt immer mehr an
Die Streitschlichtung oder Mediation gewinnt in der Bevölkerung immer mehr an Sympathie. So sagen 77 Prozent der Befragten, dass es beispielsweise bei der Auseinandersetzung um den Hauptbahnhof "Stuttgart 212" richtig gewesen sei, einen Streitschlichter einzusetzen. Immerhin 65 Prozent der Befragten, wissen bereits, dass Mediation auch bei privaten Streitigkeiten eingesetzt werden kann und 53 von ihnen schätzen, dass damit erfolgreich Streitigkeiten vermieden werden können.

Laut Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der Roland Rechtsschutzversicherung, sei die Mediation eine zusätzliche Möglichkeit für versicherte Kunden, einen Streit gütlich beizulegen. "Funktioniert die Mediation nicht, kann man natürlich auf Kosten des Rechtsschutzversicherer klagen, wenn der Lebensbereich versichert ist", so Horrion. Mittlerweile bieten alle Versicherer die weitgehende Kostenübernahme für eine oder mehrere Streitschlichtungen im Rahmen der Rechtsschutzpolice an.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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