Gerling kann Rück-Gruppe verkaufen

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main hat im Eilverfahren entschieden, dass der Einspruch der BaFin gegen den Verkauf der Gerling Rückversicherungsgruppe an die Globale Managament GmbH rechtswidrig ist. Für die Untersagungsverfügung bestehe keine Rechtsgrundlage.

Der Gerling-Konzern geht davon aus, dass diese für ihn positive Entscheidung Signalwirkung auch für die ausländischen Aufsichtsbehörden haben wird. "Mit der sich nun abzeichnenden Dekonsolidierung der Rück-Gruppe gewinnt der Gerling-Konzern an Handlungsfreiheit und Planungssicherheit", so Björn Jansli, Vorstandsvorsitzender der Gerling-Holding.

Autor(en): Bianca Baulig

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