Gesetzlich Versicherte bevorzugen Sachleistungsprinzip

Die gesetzlich Krankenversicherten (GKV) bevorzugen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums trotz der 2007 erweiterten Möglichkeiten zur Wahl von Kostenerstattung nach wie vor eindeutig das Sachleistungsprinzip. Kostenerstattung werde nur von einem "äußerst kleinen Teil" der rund 70,2 Millionen GKV-Patienten gewählt, heißt es in einer .

Danach konnten die Versicherten vor Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes zum 1. April 2007 anstelle des Sachleistungsprinzips die Kostenerstattung lediglich für alle Leistungen wählen oder diese nur auf die ambulante ärztliche Versorgung beschränken. Die gesetzliche Neuregelung erlaubt es den Versicherten, die Kostenerstattung nunmehr auf die ambulante ärztliche oder zahnärztliche Versorgung zu beschränken oder sie ausschließlich für veranlasste Leistungen oder Krankenhausbehandlung zu wählen.

Vor Inkrafttreten des Gesetzes hatten den Angaben zufolge rund 122.000 Personen oder 0,17 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten die Kostenerstattung gewählt. Nach der Flexibilisierung seien es rund 132.000 Versicherte oder 0,19 Prozent gewesen.

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Autor(en): Versicherungsmagazin

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