Gesetzliche Rentenansprüche nicht einfach addieren

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Nach DIN-Standard gelten Rentner als abgesichert, wenn sie rund 80 Prozent ihres letzten Nettoerwerbseinkommens als Alterseinkünfte erhalten. „Doch diese Rechnung greift bei Paaren zu kurz“, sagt Horst Schneider, CEO der Air GmbH. „Hier muss vor allem dafür gesorgt werden, dass oft bestehende Unterschiede beim Gehalt und damit bei den Rentenansprüchen rechtzeitig ausgeglichen werden.“

Nach Einschätzung von Air würden bei vielen Finanzberatungen die gesetzlichen Rentenansprüche von Ehepaaren einfach addiert und gedanklich gleichmäßig zwischen den Partnern aufgeteilt. „Dann wird nur geschaut, wie groß die bestehende Lücke ist und diese mit privater Altersvorsorge geschlossen“, so Schneider. Doch dabei werde oft vergessen, dass die gesetzlichen Ansprüche vermutlich deutlich unterschiedlich sind. Daher berücksichtige sein Unternehmen mit seinem quantitativen Modell automatisch die individuellen Gegebenheiten beider Ehepartner und integriere Faktoren, die häufig übersehen würden, aber für eine gesicherte Altersversorgung entscheidend seien.

Wenn die Ansprüche der gesetzlichen Rente auseinanderklaffen

Je nachdem, ob eine Person selbstständig gearbeitet habe, sich um die Kinder gekümmert oder ein paar Jahre Teilzeit gearbeitet habe: Schon würden die Ansprüche der gesetzlichen Rente auseinanderklaffen. „Und es besteht die Gefahr, dass diese Lücke unverhältnismäßig groß wird, wenn die Person wegfällt, die einen höheren gesetzlichen Rentenanteil hatte“, sagt Schneider.

Besser sei es, durch eine passgenaue Berechnung zunächst für jede Person ein angemessenes Ruhestandseinkommen zu sichern. „Wenn ein Partner stirbt, fallen ja nicht fünfzig Prozent der Kosten weg“, sagt Schneider. „Miete oder Unterhaltskosten für eine Immobilie oder auch ein Auto bleiben zu 100 Prozent erhalten.“ Aus diesem Grund müsse im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung gewährleistet werden, dass die nachbleibende Person über ausreichende finanzielle Mittel verfüge, um diese Rentenlücke zu schließen.

Damit Lebensqualität des länger lebenden Partners im Alter abgesichert ist

Gerade für Ehepaare sei es entscheidend, zusätzlich zu den jeweils ermittelten Rentenanwartschaften auch einen Teil der Altersvorsorge in liquiden Assets aufzubauen. „So lassen sich dann Kosten ausgleichen, die über die 50 Prozent der Rentenversorgung hinausgehen. Damit ist die Lebensqualität des länger lebenden Partners im Alter abgesichert“, ist Schneider überzeugt. „Letztendlich ist es gerade bei Ehepartnern, die vom Ehegattensplitting profitieren, eine Art Ausgleich für die Gehaltsunterschiede.“ Die finanzielle Versorgung beider Parteien müsse gewährleistet sein, unabhängig davon, welcher Partner zuerst versterbe.

Quelle: Air GmbH

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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