Gesetzliche Unfallversicherung leistet selten Rente

Über eine Millionen Beschäftigte haben sich im vorigen Jahr während der Arbeit oder bei Hin- oder Heimfahrt so verletzt, dass sie mindestens drei Tage krankgeschrieben werden mussten. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung hervor. Trotzdem erhalten nur 22.534 Personen aufgrund eines solchen Arbeits- oder Wegeunfalls eine gesetzliche Unfallrente - das sind lediglich 2,1 Prozent.

Ein Grund ist, dass die Rente erst dann gezahlt wird, wenn der Beschäftigte durch den Unfall zu mindestens 20 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird. Demgegenüber zahlt die private Unfallversicherung in der Regel schon ab einem Invaliditätsgrad von rund einem Prozent einen kleinen Teil der abgesicherten Summe aus. Wer nach dem Unfall bald wieder vollkommen gesund wird, geht aber bei der privaten Versicherung ebenfalls leer aus. Bei Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und während der Dauer der medizinischen Rehabilitation zahlen die Berufsgenossenschaften nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ein Verletztengeld, es beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Abgezogen davon werden dann noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Den Staat kümmert der Freizeitbereich nicht
Während das Unfallrisiko im Job wieder leicht, um 8,8 Prozent auf 886.122 Meldungen gefallen ist, stieg das Risiko einen Wegeunfall zu erleiden um 1,1 Prozent auf 178.580 Meldungen an. Staatlich vollkommen unversichert bleibt der Freizeitbereich. Schon wer aus privaten Gründen einen Umweg zur Arbeit fährt, muss nach einem Unfall damit rechnen, keinen Cent aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Zugenommen haben die Anmeldungen von Berufskrankheiten. Die Zahl der Verdachtsanzeigen stieg um über zehn Prozent auf 66.951. Bei 25.570 Versicherten bestätigte sich der Verdacht, das entspricht einer Quote von rund 38 Prozent.

Gesetzliche Rente und private Absicherung werden nicht verrechnet
Der Lebensstandard nach einem schweren Unfall oder einer Berufskrankheit kann in der Regel nur durch eine zusätzliche private Unfall- und Berufsunfähigkeits-Police erhalten werden. So zahlt die gesetzliche Versicherung beispielsweise bei einem Jahresverdienst von 36.000 Euro und einer Erwerbsminderung von 20 Prozent aufgrund einer Berufskrankheit beziehungsweise eines Arbeits- oder Wegeunfalls derzeit eine staatliche Teilrente von 400 Euro im Monat; bei vollständiger Erwerbsminderung sind es immerhin 2.000 Euro monatlich.

Vollkommen unabhängig davon ist, die Zahlung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente. So kann es durchaus sein, dass der Betroffene, mit einer geringen staatlichen Erwerbsminderung zu über 50 Prozent berufsunfähig ist und dann eine volle private Berufsunfähigkeitsrente bekommt. "Die gesetzliche Rente und die private Unfall oder Berufsunfähigkeits-Rente sind vollkommen unabhängig voneinander und werden nicht verrechnet", erläutert André Salau, Versicherungsberater aus Hamburg.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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