GKV braucht im kommenden Jahr sieben Milliarden Euro zusätzlich

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In der jüngsten Sitzung des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Expertinnen und Experten von Bundesgesundheitsministerium (BGM), Bundesamt für Soziale Sicherung und GKV-Spitzenverband für das kommende Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf der GKV von sieben Milliarden Euro prognostiziert.

Die Fachleute gehen von höheren Ausgaben der gesetzlichen Kassen für 2022 aus. Um den für das kommende Jahr gesetzlich vorgegebenen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent nicht zu überschreiten, muss die Bundesregierung nun eine Rechtsverordnung auf den Weg bringen, die den Bundeszuschuss um das festgestellte Finanzdefizit erhöht. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe umgehend eine entsprechende Verordnung angekündigt, so die "Ärztezeitung", die den Ausgleich des Kassendefizits aus Steuermitteln regeln soll. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) müsse noch zustimmen.

Fast 30 Milliarden Euro benötigt

Insgesamt benötigt die GKV im kommenden Jahr rund 28 Milliarden Euro, um die Finanzierungslücke zu schließen. Das ist mehr als doppelt soviel wie der regulär vereinbarte Steuerzuschuss von jährlich 14,5 Milliarden Euro. Bereits im Mai hatten Spahn und Scholz den Zuschuss für 2022 um sieben Milliarden auf 21,5 Milliarden Euro aufgestockt. Nun werden voraussichtlich weitere sieben Milliarden Euro fällig. Konkret rechnen die Experten des Schätzerkreises mit Einnahmen von 256,8 Milliarden Euro. Die erwarteten Ausgaben der Kassen sehen sie bei 284,2 Milliarden Euro.

Zu dem Ergebnis des Schätzerkreises erklärt Volker Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: "Wir erwarten, dass die Bundesregierung rasch für einen entsprechenden Bundeszuschuss sorgt -und damit die Gefahr von flächendeckend steigenden Zusatzbeiträgen im nächsten Jahr abwendet. Der Bundesgesundheitsminister muss nun schnell die entsprechende Verordnung auf den Weg bringen."

Normalerweise ermittelt der Schätzerkreis die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der GKV und aus der so ermittelten Differenz ergibt sich der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das jeweilige Folgejahr. Für das Jahr 2022 ist dieser Zusatzbeitragssatz allerdings bereits mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juli 2021 auf 1,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben worden. Damit das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in dieser Höhe festsetzen kann, muss es nach der Schätzerkreis-Sitzung eine Verordnung auf den Weg bringen, die den Bundeszuschuss um einen Betrag in Höhe des festgestellten Finanzdefizits erhöht.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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