Gut gemeint ist nicht gut gemacht

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Die grundsätzliche Absicht der von der Großen Koalition verabschiedeten Grundrente ist gut, weil Teilen der Bevölkerung nach Renteneintritt zweifellos Altersarmut droht. So prognostiziert der Ex-Berater der Bundesregierung, Professor Bert Rürup, dass die so genannte Armutsrisikoquote (die Quote der Personen, deren Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Einkommensmedians liegt), ab 2031 im Osten auf 35,9 und im Westen auf 16,6 Prozent steigen werde.

Grundrente hilft nicht gegen Altersarmut

Gut gemeint ist aber bekanntlich nicht gut gemacht. Grundsätzlich wird diese Grundrente Altersarmut nicht verhindern können, da nur ein relativ kleiner Teil der Rentenversicherten in den Genuss derselben kommen wird. Voraussetzung ist nämlich, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen müssen, das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden.

Zweitens ist die Grundrente zu niedrig, um Altersarmut vorzubeugen. Das Bundesarbeitsministerium selbst rechnet mit einem Grundrentenzuschlag in Höhe von durchschnittlich gerade einmal monatlich 75 Euro.

Geduld ist gefragt

Dazu kommt: Zwar ist seit dem 1. Januar 2021 das Gesetz in Kraft und im Laufe des Juli werden die entsprechenden Bescheide zur Grundrente verschickt. Aber das geht nicht für alle Anspruchsberechtigte auf einmal. Erst sind die Neurentner dran, dann folgen zunächst die ältesten Jahrgänge, dann schrittweise die nächstjüngeren.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft bis Ende 2022 automatisch etwa 26 Millionen Bestandsrenten und zahlt den Grundrentenzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2021 beziehungsweise zum individuellen Rentenbeginn aus.

Prüfung ist aufwendig und teuer

So weit so gut, oder besser so schlecht. Denn die Konstruktion der Grundrente ist nicht mehr und nicht weniger ein bürokratisches Monster. Laut Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung sorgt die Einführung der Grundrente zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, da zunächst mithilfe der Daten von Finanzämtern die Personen ermittelt werden, die Anspruch auf die Zulage haben.

Die Verwaltungskosten im Jahr der Einführung werden etwa 400 Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente (!) betragen. Die gesetzliche Rentenversicherung musste dafür allein eintausend Mitarbeiter neu einstellen.

Verschwendung von Staatseinnahmen

Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Projekt um Verschwendung von knappen Staatseinnahmen. Die Kosten der Grundrente betragen rund 1,3 Milliarden Euro. Die Grundrente ist darüber hinaus ordnungspolitisch zweifelhaft, denn sie verwischt die Grenze zwischen beitragsfinanzierter Rente und bedürfnisorientierter Grundsicherung. Und schließlich verfehlt sie ihr Ziel der Bekämpfung der Altersarmut komplett!

 

Autor(en): Bernhard Rudolf

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