Heubeck bessert bei Richttafeln nach

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Sie sind anerkannt als biometrische Rechnungsgrundlagen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Richttafeln der Heubeck AG. Vor gut zwei Monaten hat die Heubeck Richttafeln GmbH die aktualisierten Richttafeln "RT 2018 G" veröffentlicht. Das Unternehmen hat nun "Inkonsistenzen" bekannt gegeben und wird in Kürze eine Überarbeitung veröffentlichen.

Die jüngst veröffentlichten Richttafeln berücksichtigen erstmals auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit und basiert auf Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes. In einer Pressemitteilung gab das Unternehmen bekannt, dass bei internen Auswertungen "Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen" festgestellt worden seien.

Länge der Lebenserwartung kann überschätzt werden

Diese führten dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten überschätzt werde. Pensionsrückstellungen, die auf dieser Grundlage berechnet würden, fielen insgesamt höher aus, als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.

"Aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründet werden", heißt es. Die Geschäftsführung habe sich dennoch entschlossen die Tafeln anzupassen und eine überarbeitete Version zu veröffentlichen.

Schnelle Anpassung soll kommen

"Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war", erklärte der Geschäftsführer Richard Herrmann. "Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird."

Die Anpassung werde einige Tage in Anspruch nehmen. "Zwei Wochen werden wir realistischer Weise benötigen, um sicherzustellen, dass die Anpassungen akkurat umgesetzt werden", so Herrmann weiter.

Die ständig aktualisierten Richttafeln sind von der bAV-Branche anerkannte Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland.

Quelle: Heubeck AG

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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