Höchstrechnungszins für Neuverträge anheben

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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hält einen Höchstrechnungszins (HRZ) in Höhe von einem Prozent ab 2025 für angemessen. Ein stetig steigendes Zinsniveau, die negativen volkswirtschaftlicher Prognosen sowie eine Inflation von über zwei Prozent lassen die DAV zu dieser Einordnung kommen.

Seit 2022 liegt der Wert bei 0,25 Prozent. Damit würde der Höchstrechnungszins zum ersten Mal seit 1994 steigen und den höchsten Wert seit 2016 erreichen.

Expansive Fiskalpolitik einiger Volkswirtschaften verursachte gestiegene Inflation

„In den Jahren 2021 und 2022 ist es aufgrund von Angebotsschocks und der expansiven Fiskalpolitik einiger großer Volkswirtschaften zu einer gestiegenen Inflation gekommen. Um dieser Herr zu werden, haben die großen Zentralbanken im letzten Jahr mit zum Teil deutlichen Zinssprüngen reagiert“, erläutert Max Happacher, Vorstandsvorsitzender der DAV.

Ebenso stiegen die Renditen auf dem Anleihemarkt schlagartig. Diese Entwicklung zog sich auch durch das Jahr 2023, indem sich das Zinsniveau auf diesem höheren Niveau verstetigt.

Mittelfristig weiterhin Inflationsdruck zu erwarten

Nach Einschätzung der DAV hätten es in den vergangenen Jahren mehrere nachhaltige Einflussfaktoren im makroökonomischen Umfeld gegeben, etwa Deglobalisierungstendenzen und anhaltende demografische Trends. Gepaart mit der Zunahme exogener Schocks wie der Covid-19-Pandemie, der Energiepreiskrise oder dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist zumindest mittelfristig weiterhin ein Inflationsdruck zu erwarten. „Das spiegelt sich mittel- bis langfristig in einem gegenüber der Zeit bis 2021 höheren Zinsniveau wider. Infolgedessen ist davon auszugehen, dass auch die Renditen langfristiger Staatsanleihen über dem Inflationsziel der EZB von zwei Prozent verbleiben werden“, schätzt Happacher.

Das Fazit der DAV lautet also: Vor dem Hintergrund aktueller Modellergebnisse sowie der volkswirtschaftlichen Aussichten sei davon auszugehen, dass der vorgeschlagene Höchstrechnungszins mittelfristig stabil gehalten werden könne. Die DAV empfiehlt daher, den Höchstrechnungszins 2025 auf ein Prozent zu erhöhen.

Quelle: DAV

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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