Insolvenzantragspflicht sollte weiter ausgesetzt werden

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Der Bundesrat forderte kürzlich in einer Entschließung, die bis 31. Januar 2021 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nochmals zu verlängern. Die Forderung war einstimmig.

Um zu verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen in die Insolvenz rutschen, weil sie noch auf die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen warten, müsse die Bundesregierung unverzüglich eine Verlängerung der insolvenzrechtlichen Sonderregel auf den Weg bringen - und sicherstellen, dass sie rechtzeitig in Kraft tritt.

Unbillige Härte, wenn Firmen Insolvenzantrag stellen müssten

Nach Ansicht des Bundesrates wäre eine unbillige Härte, wenn Firmen zum 1. Februar 2021 einen Insolvenzantrag stellen müssten, obwohl sie eigentlich Anspruch auf staatliche Hilfeleistungen hätten. Dies ist zum Beispiel durch die so genannten November- und Dezemberhilfen oder die Überbrückungshilfe III der Fall, die aber momentan noch nicht beantragt werden kann.

Die Entschließung an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will.

Quelle: Bundesrat

 

Autor(en): Versicherungsmagazin

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