Ja zum einheitlichen Rentenrecht, nein zur Einmalzahlung für Ostrentner

Auf ein geteiltes Echo stießen die Vorschläge der und der für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Grundsätzlich begrüßten die Sachverständigen, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung das Rentenrecht neu zu regeln. Den FDP-Vorschlag einer Einmalzahlung bewerteten die Experten aber skeptisch.

Die Liberalen regen in ihrem Antrag an, zum Stichtag 1. Juli 2010 die Rechengrößen für die Rentenberechnung zu vereinheitlichen. Ferner solle der künftige Prozess einer Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West vorgezogen und abgefunden werden. Versicherte und Rentner mit Entgeltpunkten Ost sollen im Rahmen der Angleichung der Rechenwerte eine Einmahlzahlung erhalten.

Höhere Bewertung glich bislang Nachteile für Ostrentner aus
Bisher werden in Ostdeutschland die Entgelte für die Ermittlung der Entgeltpunkte höher bewertet, um zu verhindern, dass sich für die Ostdeutschen aus den niedrigen Arbeitsentgelten der DDR und dem niedrigeren Lohnniveau keine Nachteile bei der Rente ergeben. Ein Arbeitsverdienst Ost wird um den Faktor erhöht, der dem Verhältnis zum Durchschnittslohn West entspricht. Das waren 2008 rund 18 Prozent. Gleichzeitig liegt der Rentenwert, der ebenfalls in die Berechnung einfließt, im Osten ungefähr 12 Prozent unter dem Wert im Westen.

DGB: Kein Platz für "einfache Lösungen"
Ingo Nürnberger vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, die jetzige Regelung sei "nicht dauerhaft haltbar" und führe "zu eigenartigen Verteilungswirkungen". "Einfache Lösungen", wie die von beiden Fraktionen geforderte Abschaffung der bisherigen Höherbewertung der Ost-Verdienste, könnten das Problem jedoch nicht lösen, sagte Nürnberger.

Zwar gebe es auch im Westen des Landes Regionen mit niedrigem Lohnniveau. Dennoch liege der generelle Lohnunterschied zwischen Ost und West nach wie vor bei 20 Prozent und damit deutlich über regionalen Differenzierungen in westlichen Bundesländern, ergänzte der DGB-Vertreter. Ohne eine Ersatzlösung sei die Angleichung oder auch die von der FDP geforderte Einmalzahlung deshalb nicht akzeptabel.

Auch Arbeitgeber nicht mit Einmalzahlung zufrieden
Für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) stellte Martin Kröger fest, der FDP-Antrag sei "grundsätzlich sehr gut gelungen" - mit Ausnahme der Einmalzahlung: "Man kann nicht für eine fiktive Lohnangleichung eine Kompensationszahlung leisten", kritisierte Kröger. Außerdem würde eine solche Regelung einen erheblichen finanziellen und bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.

Wolfgang Binne von der Rentenversicherung Bund bewertete die Einmalzahlung ebenfalls kritisch. Ein solches Verfahren würde die Abkehr von einem Kernelement der Rentenversicherung darstellen, wonach Leistungen als lebenslange regelmäßige Zahlung erbracht werden.

Foto: Kellermeister/

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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