Kaum Bewegung bei den Finanzanlagenvermittlern

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Die Zahl der Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater hat sich im vergangenen Quartal minimal erhöht. Die Anzahl der Immobiliendarlehensvermittler ging hingegen minimal zurück. Dies zeigen die aktuellen Registerzahlen des DIHK.

Die Zahl der beim Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK) registrierten Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) beträgt zum 1. Juli 2019 37.865 Personen. Das sind 81 mehr als am 1. April 2019. Die meisten, nämlich 37.386 (+81), befassen sich mit der Vermittlung von offenen Investmentfonds, 8.940 (-33)sind für die Vermittlung von geschlossenen Investmentfonds registriert und 5.975 (-52) für sonstige Vermögensanlagen. (Mehrfachnennungen waren möglich, das heißt der Vermittler hat die Erlaubnis für mehrere Kategorien.

Aktuell sind 196 Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h GewO im Vermittlerregister eingetragen. Das sind fünf mehr als im April. Alle haben die Erlaubnis zur Beratung von offenen Investmentfonds, zusätzlich sind 56 für geschlossene Investmentfonds registriert (- zwei) und 20 für sonstige Vermögensanlagen (-zwei).

Zum 1. Juli 2019 waren insgesamt 52.243 Immobiliendarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs.1 S.1 GewO im Vermittlerregister eingetragen. Das ist gegenüber dem 1. April ein Minus von 76 Personen. Davon treten 658 als Immobiliendarlehensberater nach § 34i Abs.5 GewO auf (- zwei seit April).

Quelle: DIHK

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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