Keine Sonderrechte für alte Mieter

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Haben alte Menschen, die seit Jahrzehnten in einer Mietwohnung leben einen besonderen Kündigungsschutz? Nein, sagt Professor Markus Artz von der Universität Bielefeld. Das Mietrecht in Deutschland beruhe auf dem Prinzip der Gleichbehandlung, erläuterte der Wissenschaftler auf der Jahrestagung des Forschungsnetzwerkes Alterssicherung (FNA). Allerdings gebe es eventuell ein paar rechtliche Konstellationen, die für Ältere Relevanz haben könnten.

Der Jurist führte als Beispiel die Barrierefreiheit an. Das Gesetz lasse einen Eingriff des Mieters in fremdes Eigentum zu: Nach der geltenden Rechtslage könnten Mieter von ihren Vermietern die Zustimmung von baulichen Veränderungen verlangen, wenn dies wegen einer Behinderung erforderlich oder ratsam sei (§ 554a BGB). Artz dehnte die Auslegung dieses Paragrafen auch auf die Bedürfnisse im Alter aus. Denn eine solche Auslegung käme dem Wunsch nach längerem selbstbestimmtem Wohnen entgegen.

Keine Sonderrechte für Ältere

Der Gesetzgeber sei für eine Anpassung des Miet- und Wohnrechts an neue Entwicklungstrends durchaus aufgeschlossen. Als Beleg führte er eine Änderung des Wohneigentumsgesetzes an, die den Weg für den Einbau von Lademöglichkeiten im Zuge der Elektromobilität freigemacht habe. Eine ähnliche Anpassung im Sinne Älterer sei auch bei der Regelung zur Barrierefreiheit vorstellbar.

Beim Widerspruch gegen eine Kündigung des Vermieters (§ 574 BGB) hingegen zeige sich klar, dass es per se keine Sonderrechte für Ältere gebe. Bestehe Eigenbedarf, bestehe ein Kündigungsgrund, unabhängig davon, wie alt der Mieter ist. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs nach gebe es keine pauschale Veranlassung, dass zum Beispiel einem 80-Jährigen generell kein Umzug zuzumuten sei. Stattdessen müsse immer der Einzelfall geprüft werden.

Wohnungstausch stärker berücksichtigen

Das Gleiche gelte auch für die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen (§ 555d BGB). Bei Mieterhöhungen nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) sei aber die wirtschaftliche Härte unter Berücksichtigung der besonderen Einkommenssituation im Alter zu prüfen. Das sei ein Kriterium, das Ältere von Erwerbstätigen unterscheide: Sie könnten aus eigener Kraft an ihrer finanziellen Situation nichts mehr ändern.

Die Teilnehmer der FNA-Tagung diskutierten, dass eine Sonderstellung von Älteren nicht hilfreich sondern unter eventuell sogar kontraproduktiv sei. Ein besonderer Kündigungsschutz könne dazu führen, dass Vermieter sie bei der Wohnungssuche. meiden. Ein Fazit der Veranstaltung: Wohnungstausch solle stärker als Problemlöser in Betracht kommen. Damit er funktioniere, müsse aber bei einem Umzug der Quadratmeterpreis erhalten bleiben. Niemand ziehe aus einer zu großen, aber günstigen Mietwohnung aus, wenn die neue kleinere mehr koste.

Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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