Kretschmann will Bürger stärker in die Pflicht nehmen

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Die Versicherungswirtschaft wird diese Ankündigung freuen: Als Konsequenz aus der aktuellen Flutkatastrophe fordert der Ministerpräsident von Baden-Württemberg und Grüne Winfried Kretschmann von den Bundesbürgern umzudenken. Seiner Ansicht nach sollte die Elementarversicherung für Hausbesitzer verbindlich werden. Eine Forderung, die er nicht zum ersten Mal geäußert hat.

Winfried Kretschmann hat sich nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für eine obligatorische Elementarversicherung für Hausbesitzer ausgesprochen. Besitzer von Immobilien müssten in eine Solidargemeinschaft gehen, sonst würden Unwetterschäden künftig kaum noch zu bewältigen seien, sagte Kretschmann nach der jüngsten Kabinettssitzung in Stuttgart. Kretschmann hatte diese Forderung bereits in der Vergangenheit formuliert. Er kündigte an, sich in der Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst erneut dafür stark machen zu wollen.

Bereits 1.000 Mitglieder des Bevölkerungsschutzes im Einsatz in Rheinland-Pfalz

Innenminister Thomas Strobl von der CDU verwies darauf, dass die Landesregierung sich bereits auf weitere Hochwasserkatastrophen einstelle, auch durch praktische Neuerungen. So seien zum Beispiel kürzlich elf neue Fahrzeuge mit Ausrüstung zur Strömungsrettung an DLRG-Ortsgruppen im Land übergeben worden. Diese seien teilweise im Hochwassergebiet in Rheinland-Pfalz eingesetzt worden. "Wir hatten und haben über 1.000 Kräfte des Bevölkerungsschutzes aus Baden-Württemberg und 200 Einsatzkräfte der Landespolizei im Einsatz."

Strobl ermunterte die Menschen außerdem, Warn-Apps zu nutzen: "Die Sirene in der Hosentasche ist unbedingt wichtig und notwendig." Konkret warb er für die Warn-App "Nina", die sich möglichst viele Menschen herunterladen sollten. Man könne dabei einstellen, an welchem Ort man gewarnt werden möchte, erläuterte Strobl, auch gegenüber dem SWR.

Enorme Unterschiede zwischen den Bundesländern

In Deutschland sind weniger als 50 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert, genauer gesagt 46 Prozent. Die Unterschiede sind dabei zwischen den einzelnen Bundesländern gravierend. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erst kürzlich wieder festgestellt.  

Das Gefälle der Versicherungsabdeckung zeigt sich an zwei Bundesländern sehr deutlich. Während in Baden-Württemberg 94 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind, sind es in Bremen schlappe 23 Prozent. Wie es in den anderen Bundesländern aussieht, verdeutlicht die untere Grafik. Die hohe Versicherungsdichte in Baden-Württemberg hat historische Gründe: Bis zum Jahr 1993 bestand hier eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden.

Zu dieser Pflicht möchte nun der Ministerpräsident aus dem Nachbarland von Rheinlandpfalz möglichst zurückkehren, aber nicht nur für sein Land Baden-Württemberg, sondern bundesweit.

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Aktuelle Verträge genau prüfen

Viele Eigentümer unterschätzen immer noch die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus. Oder aber sie schätzen den Umfang ihrer Wohngebäudeversicherung falsch ein. Denn in vielen älteren Verträgen sind oft nur die Naturgefahren Sturm oder Hagel versichert, nicht jedoch Starkregen und Hochwasser. Ihnen fehlt der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung, die auch als Elementarschadenversicherung betitelt wird.

„Hausbesitzer sind gut beraten, ihr Wohneigentum gegen alle Wetterrisiken abzusichern“, sagt schon im April dieses Jahres der GDV-Präsident Wolfgang Weiler.

 

 

 

Sich immer auf den Staat zu verlassen, kann nach hinten losgehen

Der GDV hat in einer früheren Meldung auch bereits darauf hingewiesen, dass auf Staatshilfen nicht immer zu hoffen ist. Der Grund: Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich 2017 darauf verständigt, Hilfsgelder grundsätzlich nur noch an jene Menschen auszuzahlen, die sich erfolglos um einen Versicherungsschutz bemüht haben oder denen nur eine Versicherung zu unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde.

Quellen: GDV, SWR

Autor(en): Meris Neininger

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