Kurzarbeit mindert Rentenanspruch

Kurzarbeit ist in der aktuellen wirtschaftlichen Lage für mehr und mehr Firmen und ihre Angestellten ein Thema. Kurzarbeit bedeutet nicht nur weniger Gehalt, sondern wirkt sich auch mindernd auf die Höhe der späteren Rente aus. Darauf weist die in Berlin hin.

Bezieher von Kurzarbeitergeld sind rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge werden während dieser Zeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten, reduzierten Verdienstes des Beschäftigten gezahlt und jeweils zur Hälfte von Versichertem und Arbeitgeber getragen. Vom Arbeitgeber zusätzlich gezahlt werden Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes.

Auch während der Zeit der Kurzarbeit erfolgt daher eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings wirkt sich die Kurzarbeit, wenn auch nur relativ geringfügig, mindernd auf die spätere Rentenhöhe aus.

Bei einem regulären Verdienst von 2.400 Euro brutto im Monat und einem Verdienst von monatlich 1.000 Euro während der Kurzarbeit beträgt der Unterschied etwa drei Euro im Monat - bei einem Jahr Kurzarbeit. Ohne den Mehraufwand des Arbeitgebers würde sich eine Minderung von 14,50 Euro im Monat ergeben.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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